Strom-Hammer ab 2027: Wer eine Wärmepumpe hat, zahlt jetzt drauf

Strom-Hammer ab 2027: Wer eine Wärmepumpe hat, zahlt jetzt drauf

Neues Gesetz macht Netzgebühren zur Leistungsfalle – Wenigverbraucher und E-Auto-Besitzer am härtesten betroffen. Die E-Control hat still und leise einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, der ab Jänner 2027 die Stromrechnung von Millionen Österreichern massiv verändern wird. Der Kern: Künftig zählt nicht mehr nur, wie viel Strom du verbrauchst – sondern wie viel du „gleichzeitig“ verbrauchst. Und genau das wird richtig teuer.

Dein Smart Meter wird zum Preispolizisten

Die neue Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) führt einen sogenannten „Leistungspreis“ ein. Alle 15 Minuten misst dein Smart Meter, wie viel Strom gerade durch deinen Anschluss fließt. Der höchste Wert im ganzen Monat bestimmt, wie viel du zahlst. Einmal am Samstagmorgen gleichzeitig Herd, Wasserkocher, Geschirrspüler und Waschmaschine laufen lassen? Pech gehabt – das war’s für den ganzen Monat.

Das Ziel der E-Control: Innerhalb von drei Jahren soll die Hälfte deiner Netzgebühren über diesen Leistungspreis laufen. Die Hälfte!

Die bittere Ironie: Grün = teuer

Was kaum jemand auf dem Schirm hat: Am härtesten trifft es ausgerechnet jene Haushalte, die in Wärmepumpen, E-Autos und Photovoltaik investiert haben. Denn diese Technologien verursachen zwangsläufig höhere Leistungsspitzen.

EIN RECHENBEISPIEL
Ein Haushalt mit Gasheizung und Verbrenner hat typischerweise 3 bis 4 kW Spitzenleistung. Ein vergleichbarer Haushalt, der auf Wärmepumpe (3 kW) und E-Auto-Wallbox (11 kW) umgestiegen ist, kommt auf 15 bis 18 kW. Ab 10 kW wird außerdem ein höherer Tarif fällig.

Die Botschaft des Gesetzes: Wer in die Energiewende investiert, wird bestraft.

2 kW zahlst du immer – auch wenn du kaum Strom brauchst

Besonders brisant: Es gibt eine Mindestbemessungsgrundlage von 2 Kilowatt. Egal, ob du ein sparsamer Single bist, einen Zweitwohnsitz hast oder als Pensionist kaum Strom verbrauchst – du zahlst immer mindestens 2 kW Leistungspreis pro Monat. Das ist de facto eine versteckte Grundgebührenerhöhung, die durch Sparen nicht mehr beeinflussbar ist.

Egal wann du verbrauchst: Du zahlst gleich

Noch absurder: Der Leistungspreis ist komplett zeitblind. Ob du dein E-Auto um 3 Uhr nachts lädst, wenn das Netz praktisch leer ist, oder um 18 Uhr, wenn ganz Österreich kocht – du zahlst den exakt gleichen Leistungspreis. Verursachungsgerechtigkeit? Fehlanzeige.

Zwar gibt es reduzierte Arbeitspreise zu bestimmten Tageszeiten (den sogenannten SNAP im Sommer und WiNAP im Winter). Aber der satte Leistungspreis frisst die paar Cent Ersparnis sofort wieder auf.

Kein Smart Meter? Dann zahlst du drauf, ohne sparen zu können

Die zeitvariablen Vergünstigungen SNAP und WiNAP funktionieren nur mit Smart Meter. Wer keinen hat – und das ist in vielen Regionen Österreichs noch der Fall –, kann die billigeren Zeitfenster gar nicht nutzen. Den vollen Leistungspreis zahlt er trotzdem. Ein klassisches Zwei-Klassen-System.

1.400 € bezahlt – und jetzt bekommt es jeder geschenkt?

Das ist vielleicht der größte Aufreger im ganzen Entwurf: Wer in den letzten Jahren eine Wallbox fürs E-Auto installiert hat, kennt das Prozedere. Der Netzbetreiber verlangt eine Erhöhung der Hausanschlussleistung. Standard waren bisher 4 kW. Für jedes Kilowatt darüber musste man rund 230 Euro Netzbereitstellungsentgelt (NBE) bezahlen. Wer auf 11 kW erhöht hat – wie es für eine 11-kW-Wallbox nötig ist – hat über 1.400 Euro bezahlt. Manche Haushalte mit Wärmepumpe und Wallbox haben deutlich mehr hingelegt.

Und jetzt? Die neue Verordnung stuft in § 34 alle bestehenden Hausanschlüsse auf Netzebene 7 automatisch auf 10 kW hoch. Einfach so. Gratis. Für alle.

Wer also brav seine 230 €/kW bezahlt hat, um von 4 auf 10 kW zu kommen, hat 1.380 Euro für etwas ausgegeben, das ab 2027 jeder Haushalt automatisch bekommt. Und das Beste: Der Entwurf enthält **keine Regelung**, die diese Beträge zurückerstattet oder auf künftige Entgelte anrechnet.

Die einzige Rückerstattungsmöglichkeit im Entwurf (§ 34 Abs. 3) gilt nur, wenn man seinen Anschluss stilllegt oder die Leistung dauerhaft reduziert – und auch das nur bis 2030. Wer seinen Anschluss einfach weiterbetreibt und seine 1.400 Euro zurückhaben will: Pech gehabt.

Das „Flexibilitäts“-Angebot ist ein schlechter Witz

Als Ausgleich bietet der Entwurf sogenannte „flexible Entnahme“ an: Wer dem Netzbetreiber erlaubt, ihm bis zu 8 Stunden am Tag den Strom abzudrehen, bekommt einen Rabatt. Vertragslaufzeit: zehn Jahre.

Die Beispiele im Gesetzestext? Ein 1-Megawattstunden-Industriespeicher und eine 50-MW-Fabrik. Von Privathaushalten: keine Spur.

Die Begutachtungsfrist läuft – du kannst Einspruch erheben

Der Entwurf befindet sich aktuell in der Begutachtungsphase. Jeder Stromkunde – also praktisch jeder Österreicher – kann eine Stellungnahme bei der E-Control einreichen. Ob sich genug Widerstand regt, um die problematischsten Punkte zu kippen, bleibt abzuwarten.

Klar ist: In der aktuellen Form bestraft die neue Verordnung genau jene Menschen, die der Staat jahrelang ermutigt hat, in grüne Technologien zu investieren. Das muss sich ändern – bevor am 1. Jänner 2027 der Strom-Hammer zuschlägt.

So reichst du deine Stellungnahme ein: Vorlage zum Kopieren

Du bist mit der geplanten Netzgebühren-Reform nicht einverstanden? Dann sag es der E-Control – du hast das Recht dazu. Unten findest du eine fertige Vorlage, die du nur noch mit deinen Daten ausfüllen und abschicken kannst. Kopiere den Text, passe die markierten Stellen an und schick die Stellungnahme per E-Mail.

Empfänger: E-Control, per E-Mail an die im Begutachtungsverfahren angegebene Adresse
Betreff: Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf SNE-G-V – Privathaushalt

Die Vorlage – einfach kopieren und anpassen

Sehr geehrte Damen und Herren,

als betroffener Stromkunde und Privathaushalt auf Netzebene 7 nehme ich zum Begutachtungsentwurf der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) Stellung.

Ich anerkenne das grundsätzliche Ziel einer modernisierten Netzentgeltstruktur. Der vorliegende Entwurf weist jedoch schwerwiegende Mängel auf, die zu einer unfairen Belastung von Privathaushalten führen werden. Konkret bringe ich folgende Einwände vor:

Zum Leistungspreis (§§ 5 und 6 SNE-G-V):

Der geplante Leistungspreis orientiert sich am höchsten 15-Minuten-Messwert des Monats. Dieser Wert sagt jedoch nichts darüber aus, ob mein Verbrauch zur Netzspitze stattfindet oder zu einer Zeit, in der das Netz kaum belastet ist. Ein Haushalt, der sein E-Auto nachts um 2 Uhr lädt, zahlt genauso viel wie einer, der zur Abendspitze um 18 Uhr verbraucht. Das widerspricht dem erklärten Ziel der Verursachungsgerechtigkeit.

[WÄHLE AUS, WAS AUF DICH ZUTRIFFT – lösche die anderen Punkte oder behalte alle]

  • Ich habe in eine Wärmepumpe / ein Elektroauto / eine PV-Anlage investiert und sehe mich durch den Leistungspreis für mein klimafreundliches Verhalten bestraft. Die höheren Leistungsspitzen, die diese Technologien verursachen, lassen sich im Alltag kaum vermeiden.
  • Ich bin Wenigverbraucher / lebe in einem Einpersonenhaushalt / betreibe einen Zweitwohnsitz. Die Mindestbemessungsgrundlage von 2 kW bedeutet für mich eine massive Mehrbelastung, obwohl ich das Netz kaum beanspruche. Diese Regelung ist sozial unverträglich.
  • Ich habe keinen Smart Meter bzw. mein Smart Meter übermittelt keine Viertelstundenwerte. Damit kann ich die vergünstigten Zeitfenster (SNAP/WiNAP) gar nicht nutzen, muss aber trotzdem den vollen Leistungspreis bezahlen. Das ist eine Benachteiligung, die ich als Kunde nicht beeinflussen kann.
  • Als normaler Privathaushalt habe ich keine Möglichkeit, meine Leistungsspitzen im Alltag zu steuern. Ich verfüge über kein Energiemanagementsystem und kann nicht kontrollieren, welche Geräte gerade gleichzeitig laufen. Der Leistungspreis wirkt für mich wie eine nicht beeinflussbare Grundgebührenerhöhung.
  • Das Angebot der „flexiblen Entnahme“ (§ 10) ist für meinen Haushalt unzumutbar: Eine Vertragslaufzeit von zehn Jahren und die Möglichkeit, mir bis zu 8 Stunden am Tag den Strom abzuschalten, ist für einen Privathaushalt keine realistische Option.
  • Ich habe in den letzten Jahren ein Netzbereitstellungsentgelt (NBE) von rund 230 €/kW bezahlt, um meine Hausanschlussleistung über die standardmäßigen 4 kW hinaus zu erhöhen – zum Beispiel weil mein Netzbetreiber dies beim Einbau einer Wallbox verlangt hat. Laut § 34 Abs. 1 des Entwurfs sollen nun alle bestehenden Anschlüsse auf NE7 automatisch auf 10 kW hochgestuft werden. Das bedeutet: Ich habe für eine Leistungserhöhung bezahlt, die künftig jeder Haushalt ohne Zahlung erhält. Für die Erhöhung von 4 kW auf 11 kW habe ich über 1.400 € bezahlt – andere bekommen 10 kW nun geschenkt. Der Entwurf enthält keine Regelung zur Rückerstattung oder Anrechnung dieser Beträge. Das ist ein massiver Verstoß gegen den Vertrauensschutz und den Gleichbehandlungsgrundsatz.

Ich fordere daher:

  • Eine zeitliche Differenzierung des Leistungspreises, damit nur Spitzen zur tatsächlichen Netzbelastungszeit zählen
  • Eine Absenkung des Leistungspreisanteils auf Netzebene 7 auf maximal 20 % – die Verordnung selbst setzt in § 6 Abs. 3 die Mindestbemessungsgrundlage bei 20 % der netzwirksamen Leistung an, was zeigt, dass 80 % der Netzkosten auf NE7 nicht durch individuelle Spitzen verursacht werden
  • Eine Senkung oder Abschaffung der 2-kW-Mindestbemessungsgrundlage für Kleinverbraucher
  • Gleichberechtigten Zugang zu SNAP/WiNAP unabhängig vom Smart-Meter-Status
  • Eine verpflichtende Sozialverträglichkeitsprüfung für die Auswirkungen auf einkommensschwache Haushalte
  • Eine Rückerstattung oder Anrechnung des Netzbereitstellungsentgelts (NBE) für Kunden, die für eine Erhöhung der Anschlussleistung über 4 kW bezahlt haben, wenn diese Leistung nun durch § 34 Abs. 1 automatisch allen Bestandskunden gewährt wird
  • Die Energiewende kann nur gelingen, wenn die Netzentgelte jene belohnen, die netzdienlich handeln – und nicht jene bestrafen, die in klimafreundliche Technologien investiert haben.

Mit freundlichen Grüßen,

[Dein Name]
[Deine Adresse]
[Datum]

Tipps zum Einreichen

Persönlich machen: Beschreibe kurz deine eigene Situation – Wärmepumpe, E-Auto, Einpersonenhaushalt, Pensionist, was auch immer. Persönliche Stellungnahmen haben mehr Gewicht als copy-paste.

Ankreuzfelder: Die Vorlage enthält mehrere Punkte zum Ankreuzen. Lösche einfach, was nicht auf dich zutrifft, und behalte, was passt. Du kannst auch eigene Punkte ergänzen.

Netzbereitstellungsentgelt bezahlt? Wenn du in den letzten Jahren für eine Erhöhung deiner Anschlussleistung bezahlt hast (z.B. bei der Installation einer Wallbox), suche die Rechnung heraus und erwähne den konkreten Betrag in deiner Stellungnahme. Je konkreter, desto besser.

Frist beachten: Achte auf die Einreichfrist im Begutachtungsverfahren – sie ist auf der Website der E-Control veröffentlicht.

Die E-Control ist gesetzlich verpflichtet, eingegangene Stellungnahmen zu berücksichtigen.

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