Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmansdorfer (ÖVP), Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) und Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) haben das Ende der generellen Zuverdienstmöglichkeit beim Arbeitslosengeld angekündigt. Diese Maßnahme ist Teil des aktuellen Regierungsprogramms.
Seit dem 1. Jänner 2025 liegt die monatliche Zuverdienstgrenze bei 551,10 Euro brutto. Laut Hattmansdorfer sei diese Regelung jedoch ein Hemmnis, das den raschen Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt erschwere:
„Unser Ziel ist es, Arbeitslose schneller wieder in reguläre Beschäftigung zu bringen.“
Trotzdem wird die Zuverdienstmöglichkeit nicht vollständig abgeschafft. Für Langzeitarbeitslose soll weiterhin ein befristeter Zuverdienst von bis zu sechs Monaten möglich sein. Auch bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnisse dürfen fortgeführt werden.
Neben der weitgehenden Abschaffung der Zuverdienstmöglichkeit betont Hattmansdorfer die Notwendigkeit, stärkere Anreize im Sozialsystem zu schaffen, um Menschen zu motivieren, Vollzeitstellen anzunehmen.
Auch Sozialministerin Schumann unterstrich, dass dieser Bereich ein zentraler Schwerpunkt im neuen Arbeitsmarktpaket der Bundesregierung sei.
Neueste Kommentare