Sozialhilfe Neu: Das steckt im Entwurf von Schumann

Sozialhilfe Neu: Das steckt im Entwurf von Schumann

Nach wochenlangem Koalitionsstreit liegen nun handfeste Details zur geplanten Reform der Sozialhilfe vor. Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hat ÖVP und NEOS einen Entwurf übermittelt, der Österreichs Sozialsystem grundlegend vereinheitlichen soll.

Ein bundesweiter Rahmen für ein zersplittertes System

Bislang gibt es in Österreich keine einheitliche Sozialhilfe – jedes Bundesland regelt die konkrete Ausgestaltung selbst. Genau hier will die „Sozialhilfe Neu“ ansetzen und einen gemeinsamen bundesweiten Rahmen schaffen. Schumann selbst umreißt das Ziel so: „Wir schaffen eine Sozialhilfe, die Menschen schützt, wenn sie sie brauchen, die von jenen, die arbeiten können, klare Verbindlichkeit bei Integration und Arbeit einfordert und zugleich bessere Chancen auf den Weg zurück in ein selbstständiges Leben eröffnet.“

Fixsätze und Anreize für Erwachsene

Für mehr Einheitlichkeit sollen künftig fixe Leistungssätze für Erwachsene gelten, orientiert an der Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes, umgangssprachlich als „Mindestpension“ bekannt. Hinzu kommen einheitliche Regeln beim Schonvermögen, bei Zusatzbedarfen und bei der Feststellung der Arbeitsfähigkeit. Ein zusätzlicher Arbeitsanreiz soll dadurch entstehen, dass Sonderzahlungen – also der 13. und 14. Bezug – bundesweit anrechnungsfrei bleiben sollen.

Integrationsbeihilfe: Volle Leistung nur mit zwei Zuschlägen

Zentrales neues Steuerungselement ist die geplante Integrationsbeihilfe (IBH). Sie soll Menschen, die grundsätzlich arbeitsfähig sind, gezielt motivieren, wieder auf eigenen Beinen zu stehen – die volle Leistung soll es künftig nur über zwei zusätzliche Integrationszuschläge geben. Der erste Zuschlag wird etwa über einen Pflichtschulabschluss, einen Nachweis über Deutscherwerb oder Wertevermittlung erreicht. Der zweite setzt voraus, bereits 13 Wochen lang einer vollversicherungspflichtigen Beschäftigung nachzugehen oder an einer AMS-Maßnahme teilzunehmen. Ausgenommen von dieser Regelung sind unter anderem Menschen mit Behinderung, Kinder sowie Personen, die etwa wegen Betreuungspflichten oder erreichtem Regelpensionsalter vom Einsatz der Arbeitskraft befreit sind.

Kinder: Mindeststandards und eine neue Sachleistungskarte

Für Kinder sind künftig bundesweite Mindestsätze vorgesehen, damit alle unabhängig vom Wohnort auf einen verlässlichen Mindeststandard zählen können. Der Richtsatz wird dabei in einen Mindestsatz an Geldleistungen und einen Mindestsatz an Sachleistungen unterteilt – Letzterer soll über eine Sachleistungskarte in App-Form abgewickelt werden. Zusätzlich ist eine „Teilhabekarte“ für einkommensschwache Haushalte oberhalb der Sozialhilfegrenze geplant, mit der der Zugang zu Schul-, Sport- und Hygieneartikeln sowie zu Lernunterstützung oder Freizeitangeboten erleichtert werden soll. Dafür sind ab 2027 rund 60 Millionen Euro budgetiert. Der Kindermehrbetrag soll außerdem von 700 auf 1.000 Euro angehoben werden.

Verbesserungen für Menschen mit Behinderung

Für Menschen mit Behinderung sieht der Entwurf mehrere konkrete Erleichterungen vor: einen doppelten Vermögensfreibetrag, den Wegfall der Anrechnung therapeutischer Taschengelder, den Entfall der Pflicht, ab dem 25. Lebensjahr die eigenen Eltern auf Unterhalt zu klagen, sowie die Klarstellung, dass Pflegegeld auch bei pflegenden Angehörigen nicht angerechnet werden darf.

Ob und in welcher Form der Entwurf tatsächlich Gesetz wird, entscheidet sich nun in den weiteren Verhandlungen mit den Koalitionspartnern ÖVP und NEOS – vor allem angesichts der bereits geäußerten Kritik einzelner Bundesländer dürfte das kein einfacher Prozess werden.

Credits: BKA/Regina Aigner

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