Es ist ein Urteil, das fassungslos macht: Thomas H., ein ehemaliger Verwaltungsbeamter, der 2019 auf Teneriffa seine getrennt lebende Ehefrau und seinen zehnjährigen Sohn brutal ermordete, darf weiterhin seine Beamtenpension beziehen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Die Summe? Satte 1 Million Euro – finanziert vom deutschen Steuerzahler! Wie die MDR berichtet, wurde die Klage der Bundesagentur für Arbeit, die die Pension streichen wollte, abgewiesen.
Mord in der Höhle: Die grausame Tat
Im April 2019 lockte Thomas H. seine Familie in eine abgelegene Höhle auf der Urlaubsinsel Teneriffa. Dort erschlug er seine 39-jährige Ehefrau und den zehnjährigen Sohn mit einem Stein. Der jüngere Sohn, damals sieben Jahre alt, konnte schwer verletzt entkommen und Alarm schlagen. Die spanische Polizei fand die Leichen in der Höhle und nahm H. wenig später fest. Ein spanisches Gericht verurteilte ihn 2022 zu 39 Jahren Haft wegen zweifachen Mordes und versuchten Mordes, wie der Tagesspiegel berichtet.
Warum kassiert ein Mörder weiter Pension?
Die Bundesagentur für Arbeit, H.s ehemaliger Arbeitgeber, versuchte, ihm die Pension zu entziehen – ohne Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht entschied: Nach deutschem Beamtenrecht kann eine Pension nur aberkannt werden, wenn die Verurteilung durch ein deutsches Gericht erfolgt. Urteile aus dem Ausland, so grausam die Taten auch sein mögen, reichen dafür nicht aus. Laut Merkur erklärte das Gericht, dass nur Taten, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten, solche Konsequenzen haben könnten.
„Die Begehung einer Straftat genügt für sich genommen nicht zur Aberkennung des Ruhegehalts“, erklärte eine Gerichtssprecherin. Die Morde an Frau und Kind wurden als „private Motive“ eingestuft, wie die BILD berichtet.
1.950 Euro monatlich – auch hinter Gittern
Thomas H., der seit 2011 wegen Dienstunfähigkeit im vorzeitigen Ruhestand ist, erhält weiterhin 1.950 Euro monatlich. In den 39 Jahren, die er voraussichtlich in einem spanischen Gefängnis verbringen wird, summiert sich das auf knapp 900.000 Euro. Hinzu kommen bereits gezahlte Beträge – insgesamt über 1 Million Euro. Laut LVZ hat H. zudem rund 300.000 Euro Schadenersatz an den überlebenden Sohn und die Hinterbliebenen gezahlt.
Empörung über das Urteil
Das Urteil sorgt für breite Empörung. „Es ist ein Schlag ins Gesicht der Opfer und ihrer Angehörigen“, kommentierte ein Sprecher der Opferhilfeorganisation Weißer Ring. Auch in den sozialen Medien kocht die Wut hoch:
„Wie kann ein Mörder vom deutschen Staat belohnt werden?“, fragen viele Nutzer.
Die Bundesagentur für Arbeit hatte argumentiert, dass die Taten gegen die Menschenrechte und somit gegen die Grundordnung verstoßen hätten. Doch das Gericht wies diese Argumentation zurück. Selbst der Mord an der Ehefrau wurde nicht als geschlechtsspezifisches Verbrechen (Femizid) anerkannt, da dieser Begriff im deutschen Recht nicht definiert ist.
Credits: APA
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