Schumann fordert Recht auf Vollzeit: Wer mehr arbeiten will, soll es auch dürfen

Schumann fordert Recht auf Vollzeit: Wer mehr arbeiten will, soll es auch dürfen

Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) macht Druck: Wer als Teilzeitkraft regelmäßig Überstunden leistet, soll künftig einen gesetzlichen Anspruch auf Stundenaufstockung haben. 150.000 Betroffene warten auf diese Regelung.

Die Forderung: Gesetzliches Recht auf Aufstockung

Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) erneuert gegenüber oe24 eine klare Forderung: „Ich setze mich für ein gesetzlich verankertes Recht auf Stundenerhöhung ein und will die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Aufstockung der Arbeitszeit bei Teilzeit weiterentwickeln. Menschen, die mehr arbeiten möchten, brauchen bessere und verbindlichere Möglichkeiten.“

Konkret geht es um rund 150.000 Teilzeitbeschäftigte, die laut oe24 in Österreich regelmäßig mehr Stunden leisten als vertraglich vereinbart – ohne Anspruch auf eine dauerhafte Erhöhung ihres Stellenausmaßes. Besonders betroffen sind der Gesundheits- und Sozialbereich sowie der Handel.

Bis 2028 soll es gelten – verknüpft mit Lohnnebenkosten

Einen Zeithorizont nennt Schumann ebenfalls. Wie oe24 berichtete, sieht sie die geplante Lohnnebenkostensenkung – die laut Doppelbudget erst 2028 wirksam wird – als Hebel: „Durch den Spielraum der Unternehmen infolge der geplanten Lohnnebenkostensenkung sollte auch das gesetzlich verankerte Recht auf Aufstockung der Arbeitszeit spätestens bis 2028 möglich sein.“

Österreich: Teilzeitweltmeister mit strukturellem Problem

Der Hintergrund ist bekannt und gut dokumentiert. Wie der ÖGB auf seiner Website festhält, arbeiten in Österreich 31,5 Prozent aller Arbeitnehmer in Teilzeit – mit einem massiven Geschlechtergefälle: 51,5 Prozent der Frauen, aber nur 13,7 Prozent der Männer sind teilzeitbeschäftigt. Österreich liegt damit im EU-Vergleich bei weiblicher Teilzeit nur hinter den Niederlanden.

Aktuell sind Arbeitgeber laut Arbeiterkammer zwar verpflichtet, Teilzeitkräfte über freiwerdende Vollzeitstellen zu informieren – ein Rechtsanspruch auf Aufstockung besteht jedoch nicht. Wer mehr arbeiten will, ist auf den guten Willen des Arbeitgebers angewiesen.

Kinderbetreuung als Voraussetzung

Schumann verknüpft die Forderung mit dem Ausbau der Kinderbetreuung. Wie oe24 berichtete, betonte sie: „Mehr Arbeitszeit darf nicht an fehlender Betreuung scheitern. Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung schaffen wir die Voraussetzung für echte Wahlfreiheit am Arbeitsmarkt.“ Das ist kein Zufall: Laut der Arbeiterkammer Wien ist fehlende Kinderbetreuung der Hauptgrund, warum Frauen ab 30 in die Teilzeitfalle geraten – und nicht mehr herauskommen.

Credits: APA

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