Es war ein erbitterter Streit, der auf Social Media begann und schließlich in den Gerichtssälen Wiens landete. Nun gibt es ein klares Urteil: Die bekannte Initiative „Omas gegen Rechts“ ist mit ihrer Klage gegen den oberösterreichischen FPÖ-Chef Manfred Haimbuchner gescheitert. Das Gericht wies die Unterlassungsklage ab.
Der wilde Streit um ein provokantes Posting
Worum ging es bei dem Konflikt genau? Im Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzung stand ein Beitrag auf der offiziellen Facebook-Seite von Manfred Haimbuchner. Das Posting der Freiheitlichen trug den Titel: „Beziehung mit Minderjähriger. Konstantin Wecker schrieb Danksagung an Omas gegen Rechts.“
Doch das war noch nicht alles. Unter dem Beitrag fand sich ein scharfer Kommentar. Man müsse „Nein“ zu den privaten Abgründen sagen, die dem politischen Liedermacher vorgeworfen werden. Die „Omas gegen Rechts“ sahen sich dadurch in ein völlig falsches Licht gerückt. Sie argumentierten vor Gericht, das Posting erwecke gezielt den irreführenden Eindruck, sie würden den Skandal um Wecker ignorieren oder gar im Zusammenhang damit stehen. Die Folge: Sie forderten die sofortige Löschung und reichten eine Klage auf Unterlassung ein.
Wer trägt die Verantwortung im Netz?
Trotz der schweren Vorwürfe endete der Fall für die Klägerinnen mit einer herben Enttäuschung. Wie DiePresse.com berichtet, drehte sich die juristische Kernfrage letztlich darum, wer für den Inhalt der Facebook-Seite rechtlich den Kopf hinhalten muss. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen und das Oberlandesgericht Wien kamen zu einem eindeutigen Schluss: Manfred Haimbuchner ist für das Posting nicht persönlich verantwortlich.
Der FPÖ-Politiker hatte von Anfang an klargemacht, dass er die Seite nicht selbst betreut oder die Inhalte freigibt. Das Gericht bestätigte diese Sichtweise. Verantwortlich für das Profil ist laut Impressum die Landespartei der FPÖ Oberösterreich und deren Landesgeschäftsführer Hubert Schreiner. Weil Haimbuchner die Seite weder inhaltlich gestaltet noch verbreitet, fehlte die rechtliche Grundlage, ihn persönlich zu belangen. Die Klage gegen ihn lief somit völlig ins Leere.
Quelle: oe24.at, DiePresse.com
Credits: APA
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