Staatssekretär Sepp Schellhorn (NEOS) nimmt sich das nächste bürokratische Ärgernis vor: Wer eine neue Betriebsanlage errichten will, muss sich derzeit durch zwei getrennte Behördenverfahren kämpfen. Der für Deregulierung zuständige Staatssekretär will das ändern – stößt dabei aber auf Widerstand aus einzelnen Bundesländern.
Zwei Behörden für ein Vorhaben
Aktuell braucht ein Unternehmen für eine neue Betriebsanlage im Regelfall zwei Bewilligungen: eine Baubewilligung von der Gemeinde und eine separate Betriebsanlagengenehmigung von der Bezirkshauptmannschaft. Für Schellhorn sind das eindeutig ein Verfahren zu viel. Er plädiert stattdessen für eine „One-Stop-Shop“-Lösung nach dem Prinzip: ein Vorhaben, eine Behörde, ein Verfahren. Rückendeckung sieht er dabei bei den Rechnungshöfen von Bund und Ländern, die dieses Ziel unterstützen würden. Der Bundesrechnungshof hält dazu in einem Bericht fest, die Konzentration mehrerer Verfahren bei einer Behörde könne die Effizienz der staatlichen Verwaltung steigern und Verfahren sparsamer sowie rascher machen.
Salzburg als Vorreiter, Tirol als Schlusslicht
Teilweise wird das Prinzip bereits gelebt – etwa in Statutarstädten, deren Magistrate gleichzeitig die Funktion einer Bezirkshauptmannschaft übernehmen. Auch normale Gemeinden können ihre Zuständigkeit per Landesverordnung an die Bezirksverwaltungsbehörden abtreten. Wie stark davon Gebrauch gemacht wird, unterscheidet sich allerdings massiv von Bundesland zu Bundesland: Während in Salzburg 84 Prozent aller Fälle abgegeben werden, sind es in Tirol gerade einmal zwölf Prozent. Schellhorn kritisiert das als einen regelrechten „Fleckerlteppich“, bei dem manche Gemeinden mit sehr vielen Fällen befasst sind, andere hingegen kaum.
Neuer Anlauf nach gescheitertem Versuch von 2017
Um eine einheitliche Vorgangsweise zu erreichen, bräuchte es eine Gesetzesänderung, die die baurechtliche Komponente generell zu den Bezirksverwaltungsbehörden verschiebt. Ein solcher Versuch war bereits 2017 unternommen worden, scheiterte damals aber am Ende der rot-schwarzen Koalition. Für einen neuen Anlauf gibt es laut Schellhorn zumindest auf Regierungsebene breite Unterstützung: Alle Koalitionsparteien seien dafür, auch ÖVP-Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer. Ebenso positiv sehen es die Gemeindevertreter, die sich Einsparungen erhoffen. Widerstand kommt hingegen von einzelnen Bundesländern, die höhere Kosten in ihrem Bereich befürchten – ein Einwand, den Schellhorn nicht nachvollziehen kann, da laut Rechnungshof die übertragenen Aufgaben bei den Bezirkshauptmannschaften kostenmäßig kaum ins Gewicht fallen würden.
„Falsch verstandener Föderalismus“
Deutliche Worte findet der Staatssekretär für die Blockadehaltung einzelner Länder: „Das ist falsch verstandener Föderalismus“, so Schellhorn. Noch drastischer formuliert er es an anderer Stelle: „Wir blockieren uns gegenseitig in den Untergang.“ Sein Appell an alle Beteiligten ist klar: Ziel müsse es sein, im System zu sparen und für Unternehmen schnellere Verfahren zu ermöglichen – schließlich säßen am Ende alle im selben Boot.
Ob sich die widerstrebenden Bundesländer von diesem Argument überzeugen lassen, wird sich zeigen müssen – der gescheiterte Anlauf von 2017 zeigt, wie zäh solche Reformen im österreichischen Föderalismus sein können.
Credits: BKA
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