Der Amtsmissbrauchsprozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger nähert sich dem Ende. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft verlangte Schuldsprüche für alle drei Angeklagten — das Urteil wird am 4. Mai erwartet.
Worum geht es im Kern
Der Vorwurf ist konkret: Wöginger und zwei Finanzbeamte sollen 2017 einem ÖVP-Bürgermeister aus Oberösterreich den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau zugeschanzt haben. Der Bürgermeister hatte sich zuvor erfolglos um den Chefposten im Finanzamt Freistadt beworben — dort bewertete ihn eine Beamtin in der Hearingkommission deutlich schlechter als die anderen Mitglieder. Beim nächsten Versuch in Braunau fehlte dieselbe Beamtin plötzlich in der Kommission — sie wurde einfach nicht eingeladen, obwohl sie laut eigener Aussage am Sitzungstag im Dienst war. Als Bester ging der ÖVP-Bürgermeister aus dem Hearing hervor.
Schmid belastet Wöginger — mit belastenden Chats
Kronzeuge und Ex-Finanzministeriums-Generalsekretär Thomas Schmid sagte aus, Wöginger habe ihm klar gemacht: „Er hat mir gesagt, dass er für dieses Finanzamt jemanden hat, dass er sich den dort wünscht und dass ich mich darum kümmern soll.“ Wie bvz.at und nachrichten.at berichten, räumte Schmid dabei auch die eigene Schuld ein: „Natürlich habe ich auch damals gewusst, dass man sich nicht in eine Kommission einmischen darf — und ich habe es trotzdem gemacht.“
Die Chats, die auf Schmids Handy sichergestellt wurden, sprechen eine deutliche Sprache. Ein Kommissionsmitglied schrieb aus dem laufenden Hearing an Schmid: „Hi! mit bauchweh — aber:“, gefolgt von einem Daumen-hoch-Emoji. Schmid informierte Wöginger 53 Sekunden später: „Wir haben es geschafft.“ Und wenige Tage danach: „Der Bürgermeister schuldet dir was!“ Wöginger antwortete, er sei „total happy“.
Wöginger: Nur ein „Bürgeranliegen“
Wöginger selbst bestreitet jede unzulässige Einflussnahme. Er habe lediglich die Bewerbungsunterlagen mit der Bitte um Prüfung an Schmid weitergeleitet — ein reines „Bürgeranliegen“. Schmid habe seine Worte falsch interpretiert, erklärte er laut meinbezirk.at in seiner Stellungnahme vor Gericht. Sein Anwalt Michael Rohregger streute zudem Zweifel an Schmids Glaubwürdigkeit und warf dem Kronzeugen eine „eigene Agenda“ vor.
WKStA: „Noch nie so viel Beweismaterial“
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ließ sich davon nicht beeindrucken. Laut bvz.at erklärte die Anklagebehörde in ihrem Schlussplädoyer, es habe in einem Zusammenhang mit Ämterkorruption „noch nie so viel an belastendem Beweismaterial gegeben wie bei der Besetzung des Finanzamts Braunau“. Eine rein bedingte Strafe komme daher nicht infrage. Im Falle eines Schuldspruchs wegen Amtsmissbrauchs drohen Wöginger und den beiden mitangeklagten Finanzbeamten zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.
Das Urteil wird am 4. Mai 2026 gesprochen.
Credits: APA
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