Pool-Streit auf Kos: Urlauber erstreitet fast 1.000 Euro zurück!

Pool-Streit auf Kos: Urlauber erstreitet fast 1.000 Euro zurück!

Ein Familienurlaub auf der griechischen Insel Kos endete für einen deutschen Urlauber nicht nur mit Frust, sondern auch mit einem Gerichtsurteil – und einer Rückerstattung von 986,70 Euro.

Der tägliche Kampf um die Liegen

Es ist ein Szenario, das viele Urlauber kennen: Bereits in den frühen Morgenstunden sind die besten Liegen am Hotelpool mit Handtüchern blockiert – und das, obwohl die Plätze oft stundenlang ungenutzt bleiben. Genau das erlebte ein deutscher Urlauber, der im August 2024 mit seiner Familie eine Pauschalreise für stolze 7.186 Euro gebucht hatte. Doch statt entspannter Tage am Pool wartete jeden Morgen dasselbe Bild: Ab 6 Uhr waren fast alle Liegen reserviert, ohne dass Gäste sie nutzten.

Vergebliche Beschwerden

Der Urlauber wandte sich mehrfach an das Hotelpersonal und die Reiseleitung, doch seine Beschwerden blieben unbeachtet. Besonders ärgerlich: Das Pool war für die Familie und die Kinder ein zentraler Bestandteil des Urlaubs. Schließlich entschied sich der Mann, rechtliche Schritte einzuleiten – mit Erfolg.

Gericht erkennt Reisemangel an

Das Amtsgericht Hannover stellte klar: Blockierte Liegen, die nicht genutzt werden, stellen einen Reisemangel dar, insbesondere wenn das Hotelpersonal nicht eingreift. Das Gericht sprach dem Kläger eine Reisepreisminderung von 15 Prozent pro Tag zu. Für die zehn betroffenen Tage ergab sich so eine Rückerstattung von 986,70 Euro. Dabei spielte auch eine Rolle, dass es sich um ein Hotel im gehobenen Preissegment handelte.

Reiseveranstalter zahlt nur teilweise

Der Reiseveranstalter legte zunächst Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ein und zahlte lediglich 350 Euro. Doch das Gericht entschied zugunsten des Urlaubers: Auch die restlichen 636,70 Euro müssen erstattet werden. Laut einem Gerichtssprecher handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung, die jedoch im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung steht.

Quellen: oe24.at, ndr.de, rundschau-online.de

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