Wien. Die Vorwürfe wogen schwer, die Beweislage schien durch die Aussagen des Opfers zunächst erdrückend. Doch am Ende stand im Wiener Landesgericht ein Freispruch, mit dem wohl kaum jemand gerechnet hatte. Zwei junge Syrer, 17 und 19 Jahre alt, durften den Gerichtssaal als freie Männer verlassen – nach sechs Wochen Untersuchungshaft.
Der Vorwurf: Messer-Attacke am Matzleinsdorferplatz?
Die Anklage las sich wie ein Albtraum für jeden Öffi-Fahrer: Im Sommer sollen die beiden Burschen einen 18-Jährigen ins Visier genommen haben. Der Vorwurf: Sie hätten ihr Opfer von der Station Matzleinsdorferplatz verfolgt, ihm ein Messer an den Hals gedrückt und ihn eiskalt ausgeraubt.
Der Fall nahm erst richtig Fahrt auf, als Fahndungsfotos aus den Überwachungskameras der Wiener Linien veröffentlicht wurden. Wie oe24.at berichtet, erkannten sich die Gesuchten auf den Bildern wieder und fackelten nicht lange: Ohne Anwalt marschierten sie am 5. November in eine Polizeiinspektion und stellten sich. Die Folge: Sofortige Festnahme und U-Haft wegen Tatbegehungsgefahr.
„Muster-Lehrlinge“ statt Kriminelle
Vor dem Schöffensenat präsentierte sich jedoch ein Bild, das so gar nicht zu eiskalten Räubern passen wollte. Die beiden Angeklagten sind völlig unbescholten, sprechen Deutsch und standen mitten im Berufsleben – der eine als Glaser-, der andere als Elektrikerlehrling jeweils im dritten Lehrjahr.
Vehement bestritten sie die Tat. Ein Motiv? Fehlanzeige. Geld oder das Handy des Opfers hätten sie nicht gebraucht. Ihre Version: Man habe sich in der S-Bahn gesehen, sei am gleichen Ausgang raus, das angebliche Opfer habe „komisch geschaut“ und etwas gemurmelt. Mehr sei nicht passiert.
Richterstaunen: „Passen nicht ins Bild“
Dann kam der Moment der Wahrheit. Das mutmaßliche Opfer, ein 18-Jähriger, schilderte den Überfall detailreich und wirkte laut Gericht absolut glaubwürdig. Selbst der Staatsanwalt sah keinen Grund, warum der Zeuge lügen sollte.
Dennoch entschied das Gericht im Zweifel für die Angeklagten. Die Begründung des Senatsvorsitzenden ist bemerkenswert: „Die zwei passen so gar nicht ins Bild von Beschuldigten, mit denen wir es sonst zu tun haben. Warum sollen die so was machen?“, zitierte oe24.at den Richter.
Da auf den Überwachungsbildern zwar die Männer, aber keine Straftat zu sehen war, stand am Ende Aussage gegen Aussage. „Wir können die Wahrheit nicht feststellen“, so das Gericht. Der Staatsanwalt akzeptierte die Entscheidung sofort und verzichtete auf Rechtsmittel. Die beiden Lehrlinge verließen das Gericht auf freiem Fuß.
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