Schon seit MOnaten versuchen die Anwälte des ORF, doch noch irgendwie den Ausgang des Rechtsstreits mit dem bekannten Polikexperten und oe24-Talkstar Gerald Grosz irgendwie zu drehen: Der ORF wurde bereits in der Berufungsverhandlung im Mai vor dem Oberlandesgericht Wien rechtskräftig wegen Verletzung der Ehre und Verletzung der Unschuldsvermutung verurteilt. Eine entsprechende Urteilsveröffentlichung musste im Hauptabendprogramm ausgestrahlt werden.
Die ganze Causa landete auch noch beim Obersten Gerichtshof (OGH): Demnach stellt der ORF einen Erneuerungsantrag, reklamierte also eine Verletzung der Menschenrechte. Der ORF sah sich in seinem Grundrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung beschränkt – das Höchstgericht wies den Antrag zurück, wie nun oe24.at berichtet.
Grosz: „ORF hat kein Grundrecht auf Fake News“
Für Gerald Grosz (APA-Bild unten) ist das Handeln des ORF ein „Mega-Skandal“. Das vom Öffentlich-Rechtlichen angestrengte „aussichtslose“ Verfahren sei eine „reine Geldverschwendung auf Kosten der Gebührenzahler“. Er wende sich nun an den Stiftungsrat, der dem „Wahnsinn des ORF ein Ende setzen“ soll, so Grosz gegenüber oe24. In Bezug auf die Entscheidung des OGH meinte Grosz: „Es gibt kein Grundrecht auf Fake News“.
Und bitter für alle Gebührenzahler: Die Verfahrenskosten von bis zu 50.000 Euro werden die ORF-Kunden zu tragen haben – und nicht jene, die prozessieren wollten oder auf Sendung patzten.
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