ORF-Gebührenstreit: 1,20 Euro zu wenig – 33 Euro Spesen!

ORF-Gebührenstreit: 1,20 Euro zu wenig – 33 Euro Spesen!

Ein österreichischer Bürger sieht sich mit einer überraschenden Forderung konfrontiert: Wegen einer versehentlich zu niedrig überwiesenen ORF-Gebühr von 1,20 Euro verlangt das Inkassobüro Riverty, das im Auftrag des ORF agiert, satte 33 Euro an Spesen. Das entspricht einem Aufschlag von über 1.000 Prozent.

Ein kleiner Fehler, große Folgen

Wie der Betroffene gegenüber exxpress und oe24 schildert, handelt es sich um eine „völlig unverhältnismäßige und widerrechtliche Strafe“. Der Mann zeigt sich empört: „Es ist unverständlich, wie der ORF ein solches Vorgehen rechtfertigen kann. Wegen eines minimalen Betrags wird man mit einer derart hohen Forderung konfrontiert.“

Konsumentenschutz eingeschaltet

Der Betroffene kündigte an, sich an die Arbeiterkammer und den Konsumentenschutz zu wenden, um gegen diese Praxis vorzugehen. Laut oe24 plant er, rechtliche Schritte einzuleiten, da er die Forderung für gesetzeswidrig hält.

ORF-Beitrag: Gesetzliche Grundlage

Der ORF-Beitrag wird von der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) eingehoben und ist gesetzlich geregelt. Laut der offiziellen Webseite der OBS entsteht die Beitragspflicht automatisch, sobald eine volljährige Person an einer Adresse gemeldet ist. Fehlerhafte oder unvollständige Zahlungen können jedoch zu Mahngebühren führen, wie der aktuelle Fall zeigt.

Kritik an Riverty

Das Inkassobüro Riverty, das für seine strengen Methoden bekannt ist, steht erneut in der Kritik. Der Betroffene bezeichnete das Unternehmen als „zwielichtig“ und hinterfragt die Zusammenarbeit mit dem ORF. Diese Vorwürfe könnten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da Riverty möglicherweise gegen geltende Vorschriften verstoßen hat.

Was tun bei ähnlichen Fällen?

Experten raten, in solchen Fällen sofort den Konsumentenschutz oder die Arbeiterkammer zu kontaktieren. Zudem sollte geprüft werden, ob die Forderung rechtlich haltbar ist. Eine Anzeige wegen Wucher, wie sie in Österreich strafrechtlich verfolgt werden kann, ist ebenfalls eine Option.

Quellen: exxpress.at, oe24.at, obs.at
Credits: APA

Teilen:
0 0 Abgegebene Stimmen
Artikel Bewertung
Abonnieren
Benachrichtigung von
guest
2 Kommentare
Älteste
Neuestes Meistgewählt
2
0
Ich würde mich über Ihre Meinung freuen, bitte kommentieren Sie.x