Die Regierung will mit einer neuen Bundesstaatsanwaltschaft jeden Anschein politischer Einflussnahme auf Strafverfahren beseitigen. Das Prestigeprojekt von SPÖ und NEOS hat aber zwei Probleme: einen hohen Preis und scharfe Kritik aus der Justiz selbst.
Was die Reform bringt
Am Montag präsentierten Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ), Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) und ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger den lange erwarteten Gesetzesentwurf zur Bundesstaatsanwaltschaft (BSA), wie SN.at und nachrichten.at berichten. Bisher liegt das Weisungsrecht in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bei der jeweiligen Justizministerin oder dem Justizminister – eine seit Jahren kritisierte Konstruktion mit politischem Beigeschmack. Künftig soll diese Weisungsspitze von einer dreiköpfigen, unabhängigen Behörde übernommen werden. „Mit der Bundesstaatsanwaltschaft schließen wir jeglichen Anschein einer Einflussnahme auf Strafverfahren aus“, erklärte Sporrer laut onvista/Reuters.
Die drei Bundesstaatsanwälte sollen für eine einmalige, nicht verlängerbare Amtszeit von sechs Jahren ernannt werden – mit jeweils drei Stellvertretern. Das Auswahlverfahren läuft laut heute.at dreistufig: Eine zehnköpfige Expertenkommission nominiert die Kandidaten, das Parlament stimmt zu oder lehnt ab, anschließend ernennt der Bundespräsident. Kandidaten müssen laut heute.at mindestens zehn Jahre Erfahrung als Strafrichter oder Staatsanwalt sowie „ein hohes Maß an persönlicher und professioneller Integrität“ mitbringen.
Neun Millionen Euro – und vermutlich mehr
Den finanziellen Aspekt musste Sporrer selbst einräumen, wie heute.at berichtet: Nach derzeitigen Schätzungen sind jährlich rund neun Millionen Euro für die neue Behördenebene vorgesehen. Mehr als 40 Bedienstete sollen dort arbeiten – die drei Bundesstaatsanwälte, deren drei Stellvertreter, dazu Personal für staatsanwaltliche Tätigkeit und IT-Support, unter anderem zur Bekämpfung von Cybercrime, wie die Ministerin begründete. Ein Teil des Personals wird aus dem Justizministerium übergeführt, zusätzlich soll „im kleinen zweistelligen Bereich“ neues Personal aufgenommen werden.
Generalprokuratur lehnt Entwurf ab
Scharfe Kritik kommt ausgerechnet von jener Behörde, die in der neuen Struktur aufgehen soll: Die Generalprokuratur am Obersten Gerichtshof lehnte den Entwurf in einer offiziellen Stellungnahme ab, wie onvista/Reuters und profil.at berichten. Das Vorhaben verfehle sein wichtigstes Ziel und verschiebe den Anschein parteipolitischer Einflussnahme lediglich von der Justizministerin ins Parlament, kritisiert die Behörde laut ihrer eigenen Aussendung. Besonders scharf formuliert: Die geplante parlamentarische Kontrolle des individuellen Abstimmungsverhaltens der drei Bundesstaatsanwälte führe „das Argument der Aufteilung der Verantwortung“ auf ein Dreiergremium „ad absurdum“.
Zusätzlich warnt die Generalprokuratur laut profil.at vor einem Verlust an Fachwissen durch die auf sechs Jahre befristete und nicht verlängerbare Amtszeit – verschärft dadurch, dass der Vorsitz im Gremium alle zwei Jahre wechseln soll. Die Übertragung von Behördenleitung, Fachaufsicht und den bisherigen Aufgaben der Generalprokuratur an ein einziges Dreiergremium sei „nicht praxistauglich“. Die Behörde fordert eine grundlegende Neuerarbeitung des Entwurfs.
FPÖ kündigt Widerstand an
Für die Umsetzung braucht die Regierung eine Zweidrittelmehrheit im Parlament – und damit die Zustimmung entweder der FPÖ oder der Grünen, wie SN.at berichtet. Eine erste Reaktion der FPÖ lässt wenig Hoffnung auf Zustimmung: Justizsprecher Harald Stefan bezeichnete das Vorhaben laut nachrichten.at als „demokratiepolitisch gefährlichen Schritt“. Die Begutachtungsfrist für den über 80-seitigen Gesetzesentwurf läuft laut SN.at bis 31. August.
EINORDNUNG DER REDAKTION
Die Bundesstaatsanwaltschaft ist ein Reformvorhaben, das in der Theorie überfällig ist: Eine Weisungsspitze, die direkt bei der Justizministerin liegt, schafft strukturell den Anschein politischer Einflussnahme auf Ermittlungsverfahren gegen Spitzenpolitiker – ein Problem, das in den vergangenen Jahren immer wieder Thema war. Dass ausgerechnet die Generalprokuratur, die in der neuen Behörde aufgehen soll, den Entwurf scharf kritisiert und ihm vorwirft, das eigentliche Ziel zu verfehlen, ist aber ein ernstzunehmendes Warnsignal. Die neun Millionen Euro jährliche Mehrkosten sind angesichts der ohnehin angespannten Budgetlage – wir berichteten zuletzt über steigende Staatsschulden und ein Defizit von 5,8 Prozent im ersten Quartal – ebenfalls keine Petitesse. Ob die Reform am Ende tatsächlich mehr Unabhängigkeit schafft oder nur eine neue, teurere Bürokratieebene mit denselben strukturellen Schwächen, wird die parlamentarische Debatte und letztlich die praktische Umsetzung zeigen.
Credits: Florian Schrötter, BKA
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