Neue Regeln zur Gehaltstransparenz ab Juni 2026

Neue Regeln zur Gehaltstransparenz ab Juni 2026

Ab Juni 2026 treten in Österreich neue Vorgaben zur Gehaltstransparenz in Kraft. Diese setzen eine EU-Richtlinie um und führen zu mehr Offenlegung von Gehaltsstrukturen in Unternehmen. Die Maßnahmen zielen darauf ab, faire Bezahlung sicherzustellen und Diskriminierung entgegenzuwirken.

Mehr Transparenz bei Gehältern

Künftig haben Arbeitnehmer das Recht, Informationen über die Gehaltsstrukturen in ihrem Unternehmen zu erhalten. „Ich darf wissen, wer in meiner Gruppe wie viel verdient“, erklärt die Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak im ORF. Zwar werden keine Namen veröffentlicht, aber die Einkommen werden anonymisiert nach Tätigkeitsgruppen und Geschlecht ausgewiesen. Damit soll nachvollziehbar werden, wie die Gehälter innerhalb von Unternehmen verteilt sind.

Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern werden verpflichtet, regelmäßige Transparenzberichte zu veröffentlichen. Aber auch kleinere Betriebe müssen auf Anfrage Auskunft zu Gehaltsgruppen geben.

Anpassungen bei Verschwiegenheit und Stellenanzeigen

Klauseln in Arbeitsverträgen, die das Sprechen über das eigene Gehalt verbieten, werden künftig ungültig sein. „Solche Klauseln wären dann nicht mehr zulässig“, so Körber-Risak. Dadurch erhalten Beschäftigte die Möglichkeit, Gehaltsfragen offen zu besprechen.

Auch der Bewerbungsprozess wird transparenter. Künftig reicht es nicht mehr aus, in Stellenanzeigen nur das kollektivvertragliche Mindestgehalt anzugeben. Unternehmen müssen darlegen, welche Kriterien für die Einstufung einer Position maßgeblich sind.

Bewertung und Vergleich von Tätigkeiten

Ein zentrales Element der neuen Richtlinie ist die objektive Bewertung von Arbeitsplätzen. Diese sollen nach klaren Kriterien wie Kompetenzen, Verantwortung, Anforderungen und Arbeitsbedingungen eingeordnet werden. Unterschiede bei der Bezahlung müssen sachlich begründet und transparent gemacht werden. Individuelle Leistung und Erfahrung dürfen weiterhin berücksichtigt werden, müssen jedoch nachvollziehbar dargelegt werden.

Diskussionen und Herausforderungen bei der Umsetzung

Aus Wirtschaftskreisen gibt es Bedenken, dass die neuen Regelungen zu einer Nivellierung von Gehältern führen könnten. Laut Körber-Risak ist es arbeitsrechtlich kaum möglich, bestehende Gehälter nach unten anzupassen. Vielmehr müssten nicht sachlich begründbare Unterschiede überprüft und gegebenenfalls nach oben angepasst werden.

Gesetzlicher Rahmen und Sanktionen

Die rechtliche Ausgestaltung in Österreich ist noch nicht abgeschlossen. Die EU-Richtlinie verlangt jedoch effektive Sanktionen für Verstöße gegen die neuen Transparenzpflichten. Körber-Risak hebt hervor: „Ohne Strafen wird das Gesetz nicht wirken“. Über die genaue Ausgestaltung und Höhe der Strafen wird noch verhandelt.

Ab Juni 2026 treten die neuen Regeln in Kraft, wodurch das Thema Gehalt in Unternehmen deutlich transparenter wird. Für viele Unternehmen bedeutet das eine Umstellung, während Beschäftigte neue Rechte zur Information über Bezahlung erhalten.

Credits: APA

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