Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz hat nach Informationen der WELT die „nationale Notlage“ in der Migrationspolitik ausgerufen – doch genau dieses Vorhaben nun wieder dementiert: Damit aktiviert Deutschland doch nicht Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) – das wäre ein drastischer Schritt gewesen, der tiefgreifende Auswirkungen auf Asylsystem und den Grenzschutz gehabt hätte.
Dublin-Abkommen sollte vorübergehend ausgesetzt werden
Die Anwendung von Artikel 72 ermöglicht es einem EU-Mitgliedstaat, in außergewöhnlichen Situationen von unionsrechtlichen Verpflichtungen abzuweichen, etwa bei ernsten Bedrohungen der inneren Sicherheit. Für Deutschland würde das konkret bedeuten: Das Dublin-Abkommen, das die Zuständigkeit für Asylverfahren innerhalb der EU regelt, würde vorübergehend außer Kraft gesetzt.
In der Praxis hieße das: Asylbewerber, die aus einem sicheren Drittstaat nach Deutschland einreisen, können künftig an der Grenze zurückgewiesen werden – selbst wenn sie ein Schutzgesuch äußern. Diese Regelung setzt damit einen zentralen Grundsatz aus, der seit der sogenannten Flüchtlingskrise 2015 galt.
Innenminister Dobrindt: Rückkehr zu „geordneten Verfahren“
Bereits am Mittwoch hatte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) mit einem internen Erlass die Bundespolizei angewiesen, künftig wieder systematisch Zurückweisungen an den deutschen Außengrenzen vorzunehmen. Damit revidiert die Bundesregierung die Entscheidung aus dem Jahr 2015, wonach auch Personen aus sicheren Drittstaaten ein Asylgesuch innerhalb Deutschlands stellen durften.
In einem Schreiben an die Bundespolizei heißt es, dass die Einreise von Schutzsuchenden aus sicheren Herkunftsländern „verweigert werden kann“. Für besonders schutzbedürftige Gruppen, etwa schwangere Frauen, sind Ausnahmen vorgesehen.
In Wien schweigt die Bundesregierung weiter zu den Entwicklungen in Berlin – bisher kam nur ein Satz zu den deutschen Maßnahmen: „Wir werden das nicht akzeptieren.“
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