Nach „ethnische Säuberung“-Vorwurf: AfD klagt gegen Merz

Nach „ethnische Säuberung“-Vorwurf: AfD klagt gegen Merz

Der Wortkrieg zwischen der AfD und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat eine neue Eskalationsstufe erreicht: Die AfD-Fraktion im Bundestag hat Strafanzeige gegen den Kanzler erstattet. Auslöser ist eine Aussage von Merz, wonach das AfD-Konzept der „Remigration“ nichts anderes sei als eine „ethnische Säuberung nach Hautfarbe und Herkunft“.

Scharfer Schlagabtausch in der Generaldebatte

Der Vorfall ereignete sich am Mittwoch bei der Generaldebatte im Bundestag, wenige Tage nach dem historischen Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt. Merz begründete seinen Vorwurf mit der Bedeutung ausländischer Arbeitskräfte für den deutschen Arbeitsmarkt: „Jeder sechste Beschäftigte im Handwerk hat einen ausländischen Pass.“ Würde die AfD ihre Vorstellungen durchsetzen, könnten aus seiner Sicht Handwerksbetriebe, Pflegeheime, Krankenhäuser und die Gastronomie nicht mehr funktionieren. Auch das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt nutzte der Kanzler für einen Angriff: Zwar habe die AfD ein „in jeder Hinsicht bemerkenswertes Wahlergebnis“ erzielt, ihr Ziel einer absoluten Mehrheit aber verfehlt. Er warf der Partei zudem „Wahlbetrug“ vor, da Spitzenkandidat Ulrich Siegmund trotz gegenteiliger Wahlkampfankündigung nun auch ohne absolute Mehrheit Regierungsverantwortung anstrebe. An AfD-Chefin Alice Weidel gerichtet sagte Merz: „Sie sind und Sie bleiben eine destruktive Kraft.“ Weidel konterte, die CDU sei bei der Wahl „pulverisiert“ worden, Merz habe die Botschaft der Wähler nicht verstanden: „Die Bürger wollen den Politikwechsel, und sie werden ihn bekommen.“ Auch beim Ukraine-Krieg gab es einen Schlagabtausch: Merz warf der AfD vor, „Täter und Opfer“ zu vertauschen und an der Seite Russlands zu stehen, Weidel wiederum beschuldigte die Bundesregierung der „Kriegspropaganda“. Die Debatte wurde wiederholt von AfD-Zwischenrufen unterbrochen, Bundestagspräsidentin Julia Klöckner musste mehrfach zur Ordnung rufen.

AfD zieht vor die Justiz

Nur einen Tag später verlagerte die AfD-Fraktion den Streit auf die juristische Ebene. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Stephan Brandner, bezeichnete die Aussage des Kanzlers als „strafrechtlich relevant“ und „vollkommen inakzeptabel“. Seine Partei stehe „fest auf dem Boden des Grundgesetzes“, erklärte Brandner. Welche konkreten Straftatbestände die Fraktion Merz vorwirft, ließ sie in ihrer Mitteilung offen.

Verfassungsschutz: Konzept zielt auf ethnisch definierte Gesellschaft

Der Begriff „Remigration“ wird innerhalb der AfD für eine deutlich verschärfte Rückführungspolitik verwendet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beschreibt entsprechende rechtsextremistische Konzepte als auf die Schaffung ethnisch definierter Gesellschaften und die Ausweisung von als „Volksfremde“ betrachteten Menschen gerichtet.

Offener Ausgang

Ob die Ermittlungsbehörden in der Anzeige einen Anfangsverdacht sehen und tatsächlich ein Verfahren einleiten, ist bislang offen. Rechtlich dürfte die Immunität des Kanzlers ohnehin eine hohe Hürde darstellen, da eine Aufhebung durch das Parlament als unwahrscheinlich gilt.

Credits: Thomas Köhler / photothek

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