Milch im Supermarkt: 4,9 Prozent. Milch im Café: 10 Prozent. Österreichs Gastro zahlt drauf

Milch im Supermarkt: 4,9 Prozent. Milch im Café: 10 Prozent. Österreichs Gastro zahlt drauf

Ab 1. Juli gilt für zahlreiche Grundnahrungsmittel ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 4,9 Prozent – aber nur wenn man sie kauft, nicht wenn man sie vor Ort konsumiert. Für Österreichs ohnehin angeschlagene Gastronomie ist das ein weiterer Wettbewerbsnachteil.

Die neue Regel und ihr blinder Fleck

Die Bundesregierung verkauft die Senkung der Mehrwertsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel als Entlastung für die Bevölkerung, wie exxpress berichtet. Doch ein Detail der Regelung dürfte in der Gastronomie für erhebliche Diskussionen sorgen: Für dasselbe Produkt gelten künftig unterschiedliche Steuersätze – abhängig davon, ob es mitgenommen oder vor Ort konsumiert wird. Das Beispiel Milch macht es deutlich: Kauft man sie im Supermarkt oder lässt sie sich beim Bäcker einpacken, gilt ab 1. Juli der neue Satz von 4,9 Prozent. Bestellt man denselben Milchkaffee hingegen und trinkt ihn im Café, bleiben weiterhin zehn Prozent Mehrwertsteuer fällig. Am Produkt selbst ändert sich dabei nichts – allein die Konsumform entscheidet.

Gastronomie trägt die Kosten, nicht den Vorteil

Kritiker sehen darin einen fragwürdigen Anreiz in wirtschaftlich ohnehin schwierigen Zeiten für die Branche, wie exxpress schildert. Während der Lebensmitteleinkauf für zu Hause steuerlich begünstigt wird, profitieren Gastronomiebetriebe nicht im selben Ausmaß. Damit könnte die neue Regelung ausgerechnet jene Branche zusätzlich benachteiligen, die seit Jahren mit hohen Energie-, Personal- und Betriebskosten kämpft. In Deutschland hat man die umgekehrte Lektion gelernt: Dort wurde die Gastronomie-Steuer auf Speisen zum 1. Jänner 2026 dauerhaft auf 7 Prozent gesenkt – unabhängig davon, ob vor Ort oder zum Mitnehmen. DEHOGA-Präsident Guido Zöllick begründete dies laut Tageskarte.io damit, dass damit „die Benachteiligung gegenüber anderen Essensanbietern wie Lieferdiensten oder dem Einzelhandel beendet“ werde. In Österreich geht der Gesetzgeber genau den umgekehrten Weg.

Handelsverband: Sechs Millionen Euro Umstellungskosten

Für den Lebensmittelhandel ist die Regelung ebenfalls kein Geschenk – sie bedeutet erheblichen Aufwand. Laut Handelsverband haben die Händler rund sechs Millionen Euro in die Anpassung von Kassensystemen, Warenwirtschaft und IT-Infrastruktur investiert, um die neue Differenzierung abzubilden, wie exxpress berichtet. Die Abgrenzungen wurden vom Gesetzgeber festgelegt – die Händler setzen sie lediglich um. Wie wir bereits in einem früheren Bericht über die Bäckereien dokumentiert haben, führt die neue Regelung mit dem EU-Zolltarifnomenklatursystem als Abgrenzungsinstrument auch zu absurden Einzelfällen: Eine schlichte Semmel fällt unter 4,9 Prozent, eine belegte Buttersemmel nicht.

Credits: BKA, Christopher Dunker

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