Seit 1. September ist das neue Kopftuchverbot für Mädchen unter 14 Jahren in Österreich in Kraft. Nur wenige Tage später zeichnet sich bereits der nächste juristische Widerstand ab: Wie die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) gegenüber oe24 bestätigt, wollen sich Betroffene erneut an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden.
Ein erster Anlauf scheiterte bereits im Frühjahr
Bereits im Frühjahr hatten mehrere Mädchen im Alter von neun bis zwölf Jahren einen entsprechenden Antrag eingebracht. Sie fühlten sich durch das damals noch nicht in Kraft getretene Verbot diskriminiert und psychisch belastet. Der VfGH wies diese Anträge im Juli allerdings formal zurück – mit der Begründung, das Gesetz sei zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft gewesen, weshalb auch kein zulässiger Antrag habe eingebracht werden können.
Neuer Anlauf nach Inkrafttreten
Nun, da das Gesetz tatsächlich scharfgestellt ist, wollen Betroffene einen erneuten Vorstoß unternehmen. Wie die IGGÖ bestätigt, gibt es Mädchen und Eltern, die gegen das Verbot vorgehen möchten. „Die, die sich bei uns melden, werden von uns dabei unterstützt“, erklärt eine Sprecherin der Glaubensgemeinschaft gegenüber oe24. Auf der Website der IGGÖ steht dafür mittlerweile ein eigenes Kontaktformular speziell zum Kopftuchverbot bereit.
Noch kein Antrag beim Höchstgericht eingelangt
Beim VfGH selbst ist bislang allerdings noch kein neuer Antrag eingegangen, wie eine Sprecherin des Gerichts gegenüber oe24 bestätigt. Das hängt auch mit dem Kalender zusammen: Das eigentliche Schuljahr hat noch nicht begonnen. Sollte ein Antrag einlangen, wird dieser zunächst auf seine formale Zulässigkeit geprüft, ehe eine inhaltliche Entscheidung erfolgen könnte.
Ein Gesetz mit belastetem Vorgänger
Die aktuelle Debatte fällt nicht in ein rechtliches Neuland: Ein früheres Kopftuchverbot, das sich damals ausschließlich auf Volksschulen bezog, hatte der VfGH bereits einmal gekippt. Im Dezember 2020 entschied das Höchstgericht, dass eine solche Regelung gegen das verfassungsrechtlich verankerte Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates verstoße.
Ein Gesetz unter erneuter Beobachtung
Mit der angekündigten neuerlichen Anfechtung steht das aktuelle Kopftuchverbot von Beginn an unter verstärkter rechtlicher Beobachtung. Ob und wann tatsächlich ein Antrag beim Verfassungsgerichtshof einlangt und wie dieser in der Sache entschieden wird, bleibt vorerst offen – angesichts der bereits einmal erfolgten Aufhebung einer ähnlichen Vorgängerregelung dürfte der Ausgang eines möglichen neuen Verfahrens mit besonderem Interesse verfolgt werden.
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