Ab den Semesterferien 2026 tritt in Österreich ein neues Kopftuchverbot für Schülerinnen in Kraft. Nach einer Aufklärungsphase, die bis zum Schulstart im Herbst andauert, drohen bei Verstößen Geldstrafen von bis zu 800 Euro. Das Verbot gilt für alle Mädchen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und umfasst sämtliche islamischen Kopfbedeckungen, von Hijab bis Burka. Dies verkündeten Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP), Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) und Neos-Klubobmann Yannick Shetty bei einer Pressekonferenz im Bundeskanzleramt.
„Ein Zeichen der Unterdrückung“
„Ein Kopftuch an einem elfjährigen Mädchen ist und bleibt ein Zeichen der Unterdrückung“, betonte Plakolm. Sie verwies auf die negativen Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl und die Entwicklung von Mädchen. Während der Druck früher vor allem aus der Familie kam, seien es heute radikalislamische Influencer, die Mädchen beeinflussen. „Vor allem junge Burschen fühlen sich als Sittenwächter berufen“, so die Ministerin.
Änderungen nach Kritik
Das Gesetz wurde nach einer intensiven Begutachtungsphase angepasst. Es gilt nun für alle Schulen – öffentliche, private und konfessionelle – und umfasst den gesamten schulischen Kontext, von der Klasse bis zum Pausenhof. Ausgenommen sind jedoch Schulveranstaltungen außerhalb der Schule, wie Skikurse. Die Altersgrenze wurde auf 14 Jahre angehoben, um die Verfassungskonformität zu gewährleisten.
Strafen und Begleitmaßnahmen
Nach der Aufklärungsphase folgen ab Herbst 2026 Sanktionen. Bei Verstößen werden zunächst Gespräche mit der Schulleitung und den Eltern geführt. Wiederholte Verstöße können Geldstrafen oder sogar Ersatzfreiheitsstrafen nach sich ziehen. Begleitend sollen Empowerment-Projekte für Mädchen und Burschenarbeit eingeführt werden, um Geschlechterrollen zu hinterfragen und die Kinder zu stärken.
Eine komplexe Debatte
Staatssekretär Leichtfried räumte ein, dass die Debatte um das Kopftuchverbot komplex sei. „Es geht um das Kindeswohl und den Schutz vor äußeren Zwängen“, erklärte er. Shetty ergänzte, dass das Gesetz wissenschaftlich fundiert sei und auf Fakten basiere. Er bedauerte die Polarisierung der vergangenen Jahre und zeigte sich zuversichtlich, dass das neue Gesetz Bestand haben wird.
Kritik der Islamischen Glaubensgemeinschaft
Die Islamische Glaubensgemeinschaft kritisierte das Vorhaben scharf. „Es geht den Parteien nicht um das Kindeswohl, sondern um politisches Kleingeld“, hieß es in einer Stellungnahme. Man wolle von einer islamfeindlichen Stimmung profitieren.
Quellen: Krone, Kurier
Credits: APA
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