Kinder unter 13 Jahren sollen künftig nur noch eingeschränkt Zugang zu Instagram, TikTok und Co. haben – das empfiehlt ein von der EU-Kommission beauftragtes Expertengremium. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte bereits einen Gesetzesvorschlag für den Herbst an.
Der Bericht im Detail
Von der Leyen präsentierte den Bericht am Montag in Brüssel gemeinsam mit dem beauftragten Expertengremium. Die Kernempfehlung: Der Zugang zu Social Media und anderen digitalen Diensten für Kinder unter 13 Jahren soll in allen Mitgliedsländern beschränkt werden – und zwar auf eine Nutzung, die ausschließlich unter elterlicher Aufsicht oder in einem pädagogischen Kontext sowie zeitlich begrenzt erfolgt. Wie das Handelsblatt berichtet, sprechen sich die Experten zudem dafür aus, dass einzelne Mitgliedsländer über diese EU-weite Basisregelung hinaus auch höhere nationale Altersgrenzen festlegen können sollen.
Noch strenger fällt die Empfehlung für die jüngsten Kinder aus: Wie NÖN.at berichtet, rät der deutsche Kinder- und Jugendpsychiater Jörg Fegert, Co-Autor des Berichts, für Kinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres von jeglicher Bildschirmzeit ab. Im Alter von drei bis zwölf Jahren sollten Kinder ausschließlich elterlich kontrollierten oder pädagogisch angeleiteten, zeitlich begrenzten Zugang zu entsprechenden Angeboten erhalten. Ab 13 Jahren sollen Jugendliche laut Fegert zunehmend selbstständig Zugang zu altersgerechten Social-Media-Angeboten bekommen – allerdings mit verpflichtenden Sicherheitsvorkehrungen als Standardeinstellung.
Von der Leyens Begründung
„Wir werden uns den Bericht sehr genau ansehen und nach dem Sommer einen Vorschlag vorlegen“, kündigte die Kommissionspräsidentin bei der Präsentation an. Der derzeitige Zustand, in dem großen Technologiekonzernen uneingeschränkter Zugang zu Kindern gewährt werde, führe zu Schäden, betonte sie laut Südtirol News. Junge Menschen würden mittlerweile insgesamt rund 20 Lebensjahre online verbringen – mit Folgen wie Depressionen, Schlafmangel und schlechteren schulischen Leistungen, mit denen Eltern zunehmend konfrontiert seien.
Parallel: Vorwürfe gegen Meta
Der Bericht fällt zeitlich mit vorläufigen Ergebnissen einer weiteren EU-Untersuchung zusammen, wonach Instagram und Facebook erhebliche Suchtrisiken für Kinder und Jugendliche bergen. Wie Horizont berichtet, kritisiert die EU-Kommission dabei konkret Funktionen wie automatisches Abspielen von Videos und endloses Scrollen, durch die Nutzer ohne erzwungene Pausen ständig neue Inhalte angezeigt bekommen. Die Kommission fordert von Meta unter anderem die standardmäßige Deaktivierung dieser Funktionen sowie wirksame Bildschirmpausen. Parallel dazu läuft bereits ein separates EU-Verfahren gegen den Konzern, weil das in den eigenen Nutzungsbedingungen festgelegte Mindestalter von 13 Jahren nach Ansicht der Kommission nicht ausreichend durchgesetzt werde.
Der politische Druck wächst schon länger
Forderungen nach einer EU-weiten Altersgrenze gibt es nicht erst seit diesem Bericht. Bereits im November hatte das Europäische Parlament ein Mindestalter von 13 Jahren für die Nutzung sozialer Medien sowie von KI-Chatbots gefordert und die Kommission aufgefordert, bis Ende 2026 eine entsprechende Regelung festzulegen. Als mögliches Vorbild diente dabei wiederholt Australien, wo seit Dezember ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige gilt.
Was das für Österreich bedeutet
Auch auf nationaler Ebene ist das Thema bereits in Bearbeitung: In Österreich plant die Bundesregierung konkret ein Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige. Neben Österreich und Frankreich bereiten laut Südtirol News auch Spanien, Dänemark und Griechenland eigene nationale Altersgrenzen vor. Staatssekretär für Digitalisierung Alexander Pröll begrüßte den EU-Bericht als Bestätigung des heimischen Kurses, mahnte aber gleichzeitig zur Eile: Die Vorlage eines EU-Gesetzesentwurfs erst gegen Ende Sommer oder Anfang Herbst 2026 sei „immer noch sehr lange hin“ – Kinder und Jugendliche bräuchten jetzt Schutz, weshalb man am nationalen Ansatz festhalte, solange keine verbindliche EU-Regelung vorliege.
Ein rechtlich komplexes Feld
Nicht ganz unproblematisch ist dabei das Verhältnis zwischen nationalen Alleingängen und EU-Recht. Wie Horizont berichtet, ist primär die EU-Kommission für die Regulierung der großen Online-Plattformen zuständig – einzelne Mitgliedstaaten können grundsätzlich keine neuen Regeln erlassen, die mit bestehendem EU-Recht konkurrieren. So muss etwa Frankreich seinen bereits vorbereiteten Gesetzesvorschlag für ein Social-Media-Verbot unter 15 Jahren nach Ansicht der Kommission überarbeiten. Zusätzlich verweisen die Experten darauf, dass Minderjährige bestehende gesetzliche Altersbeschränkungen derzeit vielfach einfach umgehen – ein Umstand, der bei der endgültigen Ausgestaltung neuer Regeln berücksichtigt werden dürfte.
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