Ein fehlender Bericht, ein unbemerktes Wochenende – und mutmaßlich eine zweite schwere Straftat, die hätte verhindert werden können. Ein bereits wegen Vergewaltigung rechtskräftig verurteilter 21-Jähriger trat seine Haftstrafe nicht an und soll stattdessen wenige Tage später erneut zugeschlagen haben.
Die erste Verurteilung
Der 21-jährige Syrer war laut Angaben des Landesgerichts Wiener Neustadt bereits im Dezember 2025 wegen Vergewaltigung zu einer teilbedingten Haftstrafe von 36 Monaten, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden. Wie NÖN.at unter Berufung auf APA-Recherchen berichtet, legte der Mann gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel ein und bekämpfte den Schuldspruch vor dem Obersten Gerichtshof. Sowohl während des Ermittlungsverfahrens als auch nach der zunächst noch nicht rechtskräftigen Verurteilung war eine Festnahme kein Thema – der Mann blieb durchgehend auf freiem Fuß.
Rechtskräftig, aber weiterhin in Freiheit
Vor einigen Wochen wies der Oberste Gerichtshof sowohl Nichtigkeitsbeschwerde als auch Strafberufung ab, das Urteil wurde damit rechtskräftig. Am 3. Juni erhielt der Verurteilte die Aufforderung zum Strafantritt, wie BVZ.at berichtet – ihm wurde dafür eine Frist von einem Monat eingeräumt. Sein Strafantritt in der Justizanstalt Wiener Neustadt war für den 3. Juli vorgesehen, wie Der Standard berichtet. Er hatte den Behörden zuvor mehrfach versichert, dieser Aufforderung nachzukommen.
Die mutmaßliche Tat drei Tage später
Der 21-Jährige erschien jedoch nicht zum vereinbarten Termin. Nur drei Tage später, in der Nacht auf den 6. Juli, kam es laut Ermittlungen zur nächsten Tat: Der Mann soll eine 16-jährige Wienerin gegen 4.45 Uhr am Schwedenplatz kennengelernt haben, wo diese auf den Nachtbus wartete. Weil der Akku ihres Handys leer war, konnte sie weder ihre Familie erreichen noch ein Taxi rufen. Der Mann bot an, sie in seinem BMW nach Hause zu bringen – im Bereich des Ölhafens Lobau in Wien-Donaustadt änderte er nach Polizeiangaben jedoch plötzlich die Fahrtroute. Dort soll es zur mutmaßlichen Vergewaltigung gekommen sein, ehe der Mann die Jugendliche schließlich nach Hause brachte.
Festnahme durch Videoauswertung
Anhand der Auswertung von Überwachungsaufnahmen gelang es den Ermittlern, sowohl das Fahrzeug als auch den mutmaßlichen Täter zu identifizieren. Der Mann wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Wien festgenommen, das Landesgericht Wien verhängte über ihn wegen Tatbegehungsgefahr die Untersuchungshaft. Bei einer rund zehnstündigen Einvernahme im Beisein seines Anwalts bestritt der Verdächtige die Vorwürfe und sprach laut Exxpress von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Die entscheidende Wissenslücke
Besonders brisant ist der Ablauf rund um den ausgebliebenen Haftantritt. Wie Der Standard berichtet, wusste das Landesgericht Wiener Neustadt zum Zeitpunkt der mutmaßlichen zweiten Tat noch nicht, dass der Verurteilte seine Strafe nicht angetreten hatte – die zuständige Justizanstalt hatte den entsprechenden Bericht darüber noch nicht übermittelt. Zwischen dem geplanten Haftantritt und der mutmaßlichen Tat lag ein Wochenende, in dem der Informationsfluss zwischen den Behörden offenbar ins Stocken geriet.
Bereits im Vorfeld auffällig
Der Fall weist bereits im Vorfeld mehrere Ungereimtheiten auf. Zur ersten Hauptverhandlung am 21. August 2025 war der damals Beschuldigte unentschuldigt nicht erschienen, unter seiner Telefonnummer war er für das Gericht nicht erreichbar, auch eine sofortige Vorführung durch die Polizei an seiner Meldeadresse blieb erfolglos. Erst am 18. Oktober wurde er festgenommen, tags darauf wegen Flucht- und Tatbegehungsgefahr in Untersuchungshaft genommen. Gegen diese U-Haft legte er erfolgreich Beschwerde beim Oberlandesgericht Wien ein: Das Gericht attestierte ihm zwar eine Tendenz, sich der zügigen Durchführung des Verfahrens zu entziehen, sah darin aber keine ausreichende konkrete Fluchtgefahr. Auch eine Wiederholungsgefahr wurde damals verneint, da zwischen der ursprünglichen Tat im Februar 2025 und der Untersuchungshaft keine weiteren Delikte bekannt geworden waren. Am 30. Oktober wurde er daraufhin aus der U-Haft entlassen. Zudem hatte es laut Der Standard bereits zuvor Probleme mit der Bewährungshilfe gegeben, da der Mann vereinbarte Kontakttermine nicht eingehalten habe.
Offene Fragen zur Verantwortung
Ob und aus welchen konkreten organisatorischen Gründen sich der Informationsaustausch zwischen Justizanstalt und Gericht über das entscheidende Wochenende verzögerte, ist derzeit nicht öffentlich bekannt. Der Fall dürfte in den kommenden Wochen Fragen zur Kommunikation zwischen den beteiligten Behörden im österreichischen Strafvollzug aufwerfen.
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