Kärntner Windkraft-Volksbefragung: Verfassungsgerichtshof erklärt Abstimmung für gesetzwidrig

Kärntner Windkraft-Volksbefragung: Verfassungsgerichtshof erklärt Abstimmung für gesetzwidrig

Am 12. Jänner 2025 stimmten 51,55 Prozent der Kärntnerinnen und Kärntner in einer Volksbefragung für ein Verbot neuer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen. Doch nun hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden: Die Abstimmung war gesetzwidrig. Grund dafür ist die wertende Formulierung der Fragestellung, die laut dem Kärntner Volksbefragungsgesetz unzulässig ist.

Die umstrittene Fragestellung

Die Frage lautete: „Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?“ Laut VfGH betonte diese Formulierung einseitig den Natur- und Landschaftsschutz, während andere Interessen, wie die regionale Energieversorgung, nicht berücksichtigt wurden. Dies verstößt gegen das Gesetz, das eine sachliche und neutrale Fragestellung vorschreibt.

Entscheidung des VfGH

Der VfGH hob die Anordnung der Volksbefragung durch die Kärntner Landesregierung auf. In seiner Begründung erklärte das Höchstgericht, dass eine Volksbefragung den Zweck habe, den Willen der Stimmberechtigten zu ermitteln. Eine wertende Fragestellung könne jedoch die Antwort in eine bestimmte Richtung lenken und somit den wahren Willen der Bevölkerung verfälschen.

Politische Einigung trotz Urteil

Trotz des Urteils hat die Entscheidung keine direkten Folgen für den Ausbau der Windkraft in Kärnten. Bereits vor der Entscheidung des VfGH einigten sich die politischen Akteure auf eine Zonierung, die den Bau von rund 50 Windrädern ermöglicht. Ein Großteil dieser Anlagen ist bereits genehmigt oder im Bau.

Kritik und Reaktionen

Die Entscheidung des VfGH wurde von vielen Seiten begrüßt, insbesondere von den 163 Bürgern, die die Volksbefragung angefochten hatten. Kritiker der Windkraft sehen sich bestätigt, während Befürworter des Ausbaus auf die Notwendigkeit einer sachlichen Diskussion hinweisen.

Quellen: oe24.at, Salzburger Nachrichten, Kleine Zeitung, parlament.gv.at

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