Gewalt an Österreichs Schulen: Eltern drohen saftige Strafen!

Gewalt an Österreichs Schulen: Eltern drohen saftige Strafen!

Die österreichische Regierung greift durch: Eltern von gewalttätigen Schülern müssen sich künftig warm anziehen. Ein neuer Gesetzesentwurf sieht vor, dass unkooperative Eltern mit Strafen von bis zu 800 Euro rechnen müssen, wenn sie nicht bei der Reintegration ihrer Kinder mitwirken. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) will damit ein klares Zeichen setzen.

Gewalt an Schulen auf dem Vormarsch

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Rund 2.000 Schüler wurden allein im Jahr 2024 wegen Gewaltvorfällen von der Schule ausgeschlossen. Besonders problematisch sind Wiederholungstäter, die immer wieder negativ auffallen. Um dem entgegenzuwirken, sollen suspendierte Schüler künftig bis zu 20 Stunden pro Woche an einem speziellen Programm teilnehmen. Dieses umfasst psychosoziale Maßnahmen und Unterricht, um die Jugendlichen wieder in die Schulgemeinschaft zu integrieren.

Tagesstruktur statt Einkaufszentrum

„Reintegration statt Einkaufszentrum“ lautet das Motto. Bildungsminister Wiederkehr kritisiert, dass viele suspendierte Schüler ihre Zeit in Einkaufszentren oder Parks verbringen. Das neue Programm soll dem entgegenwirken und den Jugendlichen eine klare Tagesstruktur geben. Maximal zehn Stunden pro Woche sind für psychosoziale Maßnahmen vorgesehen, weitere zehn Stunden für Unterricht – allerdings ohne Leistungsbeurteilung.

Eltern in der Pflicht

Eltern spielen eine zentrale Rolle bei der Reintegration ihrer Kinder. Sie müssen künftig an Gesprächen teilnehmen und mit Sozialpädagogen oder der Kinder- und Jugendhilfe zusammenarbeiten. Verweigern sie die Mitarbeit, drohen Verwaltungsstrafen. Ursprünglich waren Strafen von bis zu 1.000 Euro geplant, doch auf Druck der SPÖ wurde der Betrag auf maximal 800 Euro reduziert.

Klare Regeln für Suspendierungen

Der Gesetzesentwurf regelt auch, in welchen Fällen eine Suspendierung ausgesprochen werden kann. Neben vorsätzlicher Gewalt und Sachbeschädigung zählen auch Drohungen und Mobbing dazu. Eine Suspendierung darf maximal vier Wochen dauern, in Ausnahmefällen können zwei Wochen verlängert werden.

Quelle: oe24.at

Credits: APA

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