FPÖ zieht wegen ORF-„Report“-Beitrag vor Gericht

FPÖ zieht wegen ORF-„Report“-Beitrag vor Gericht

Aus dem seit Monaten schwelenden Konflikt zwischen FPÖ und ORF wird nun ein Fall für die Justiz. Auslöser ist ein „Report“-Beitrag, der aus Sicht der Partei ihren Ruf beschädigt hat – Bundespartei und Parlamentsklub reichten deshalb eine zivilrechtliche Klage ein.

Der Auslöser: eine „Report“-Sendung im Frühjahr

Im Zentrum des Konflikts steht ein Beitrag der ORF-Sendung „Report“ aus dem Frühjahr. Darin wurde berichtet, dass zehn bis 20 parlamentarische Mitarbeiter freiheitlicher Abgeordneter vom Verfassungsschutz überwacht würden. Im selben Beitrag ging es außerdem um die Überprüfung von Personen, die eine Dauerzutrittskarte fürs Parlament beantragen: Reinigungskräfte oder Kantinenmitarbeiter würden demnach über Wochen streng vom Verfassungsschutz kontrolliert – „Ausnahme: die Abgeordneten selbst und ihre parlamentarischen Mitarbeiter“, wie es in dem Bericht hieß.

FPÖ bestreitet Überwachung, verweist auf Verfassungsschutzbericht

Die FPÖ bestreitet gegenüber der „Krone“, dass einzelne Mitarbeiter tatsächlich überwacht würden, und verweist stattdessen auf den Verfassungsschutzbericht 2025. Darin wird festgehalten, dass vier ehemalige Aktivisten der Identitären als parlamentarische Mitarbeiter von FPÖ-Mandataren tätig sind beziehungsweise waren. Aus Sicht der Partei lasse sich daraus weder eine Sicherheitsgefährdung noch eine Überwachung ableiten.

Klage wegen Rufschädigung

Nun ziehen sowohl die Bundespartei als auch der Parlamentsklub zivilrechtlich gegen den ORF vor Gericht – die Klage auf Unterlassung wird mit Rufschädigung begründet. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker verteidigt den Schritt: „Harte inhaltliche Auseinandersetzungen gehören zur Politik. Aber wenn es – so wie in diesem Fall – nur darum geht, den Ruf der FPÖ zu schädigen, ohne dafür auch nur einen einzigen Beweis auf den Tisch zu legen, dann können wir das nicht einfach so im Raum stehen lassen.“ Der ORF selbst hält sich mit einer Stellungnahme zurück: „Der ORF bittet um Verständnis, ein laufendes Verfahren nicht zu kommentieren.“

Kickl zitiert Peschorn beim Sommergespräch

Auch FPÖ-Chef Herbert Kickl griff das Thema bereits bei seinem ORF-„Sommergespräch“ auf. Dabei zitierte er Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur und früherer Innenminister in der Beamtenregierung: „Die Frage nach der politischen Gesinnung oder der Parteizugehörigkeit beziehungsweise der Mitgliedschaft bei Vereinen und Verbänden steht einem Dienstgeber nicht zu und gehört zu den von der Diskriminierung geschützten Privatangelegenheiten.“ Kickl argumentierte zusätzlich, dass niemandem die eigene politische Gesinnung von außen anzusehen sei.

Ob und wie das Gericht die Klage bewertet, dürfte den Konflikt zwischen FPÖ und ORF – der ohnehin bereits von Kritik an der Berichterstattung bis zum angekündigten Volksbegehren gegen die Haushaltsabgabe reicht – in den kommenden Monaten weiter befeuern.

Credits: Parlamentsdirektion/​Thomas Topf

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