Ein Fall, der in Österreich für erhebliche Diskussionen sorgte, nimmt eine überraschende Wendung: Der wegen Folter verurteilte syrische Ex-Polizeichef Moussab Abou R., der nach seiner Verurteilung in Wien untertauchte und nach Syrien zurückkehrte, wurde dort nun von den heimischen Behörden festgenommen.
Die Verurteilung in Wien
Am 6. Juli 2026 sprach das Wiener Landesgericht zwei frühere Vertreter des 2024 gestürzten syrischen Assad-Regimes umfassend schuldig, wie wien.ORF.at berichtete. Neben dem früheren Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes, Khaled Al H., wurde auch der Ex-Leiter der Kriminalpolizei in Raqqa, Moussab Abou R., wegen Folter und weiterer schwerer Straftaten an insgesamt 21 Zivilisten zu jeweils acht Jahren Haft verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass Festgenommene misshandelt und teilweise mit Waffen gequält wurden, um Proteste gegen das damalige Regime zu unterdrücken. Die Urteile waren zum damaligen Zeitpunkt nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft meldete zu beiden Fällen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Keine Fluchtgefahr trotz schwerer Vorwürfe
Der entscheidende Wendepunkt kam von juristischer Seite: Das Oberlandesgericht Wien hatte nach der ursprünglichen Festnahme und Verhängung der Untersuchungshaft einer Haftbeschwerde stattgegeben und die vom Landesgericht angenommene Fluchtgefahr verneint. In der Folge blieb Abou R. trotz der schweren Verurteilung auf freiem Fuß.
Untertauchen und Rückkehr nach Syrien
Wie das Magazin „Profil“ Ende Juli unter Berufung auf einen für die „New York Times“ tätigen Journalisten sowie anonyme Quellen berichtete, hielt sich Abou R. daraufhin nicht mehr in Österreich auf. Eine Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, bestätigte gegenüber der APA, dass dem Gericht zwar keine offizielle Mitteilung über eine mögliche Ausreise vorliege, ein entsprechendes Facebook-Posting von Familienangehörigen aber zum Gerichtsakt genommen worden sei. Laut dem Magazin „News“ soll Abou R. am 29. Juli von der Türkei aus nach Syrien eingereist sein. Er kehrte demnach in seinen Heimatort im Süden des Landes zurück, wo er nach Angaben seiner Familie in sozialen Medien als „Held“ empfangen wurde – die Familie schrieb, ihren „ehrenwerten Sohn“ in Empfang zu nehmen, „nachdem Allah ihm die Freilassung aus dem Gefängnis in Österreich gewährt hat“.
Scharfe Kritik von Menschenrechtsorganisationen
Die Rückkehr des Verurteilten löste international Kritik an den österreichischen Behörden aus. Mohammad al-Abdallah, Leiter des Syria Justice and Accountability Centre (SJAC), erklärte: „Die Flucht eines Oberstleutnants, dem Folter, sexuelle Nötigung und schwere Körperverletzung vorgeworfen werden, zeigt, dass die österreichischen Behörden die von diesem Angeklagten ausgehende Gefahr falsch eingeschätzt haben.“ Auch die Opfervertretung äußerte sich nach dem ursprünglichen Urteil deutlich: Tatiana Urdanetta-Wittek vom Centre for the Enforcement of Human Rights (CEHRI), die Betroffene der Folter betreut und als Zeugen nach Wien geholt hatte, erklärte, die Opfer hätten „viele, viele Jahre“ auf diese gerichtliche Entscheidung gewartet.
Die Festnahme in Syrien
Nun folgt die überraschende Wende: Syrische Sicherheitskräfte nahmen Abou R. laut der staatlichen Nachrichtenagentur SANA am Samstag fest. Wie oe24 berichtet, meldete der syrische Inlandsgeheimdienst die Festnahme im Rahmen einer Operation gegen Personen, die in Terrorismusfälle verwickelt sind, auf der eigenen Nachrichtenplattform. Rechtliche Schritte gegen ihn seien demnach nun eingeleitet worden.
Ein zweiter Angeklagter weiterhin in Haft
Anders als Abou R. befindet sich der zweite Verurteilte, Khaled Al H., unverändert in Österreich: Er sitzt seit Dezember 2024 durchgehend in Untersuchungshaft in der Justizanstalt Wien-Josefstadt und wartet dort auf den Ausgang seines Rechtsmittelverfahrens.
Offene Fragen zum weiteren Verfahren
Wie es nun konkret weitergeht, ist unklar. Ob Abou R. in Syrien tatsächlich strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird und ob das österreichische Urteil damit obsolet wird oder weiterhin Bestand haben könnte, ist derzeit offen.
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