13.000 minderjährige Migranten sind allein in den vergangenen zwei Jahren unter dem Titel Familiennachzug nach Österreich gekommen. „Jetzt wollen wir eben die Stopp-Taste drücken“, sagt deshalb Kanzler Christian Stocker (ÖVP) nach der aktuellen Ministerrats-Sitzung.
Doch: Es wird keine Verordnung dazu geben – also nicht wirklich eine gesetzliche Vorlage, wie dieser angekündigte Stopp den europaweit geltenden Paragraphen 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention aushebeln könnte. Der besagt: „Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat‑ und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.“
Vielmehr veröffentlicht jetzt die neue ÖVP-SPÖ-NEOS-Koalition folgendes Statement: „Die Bundesregierung hat beschlossen, dass wir alle notwendigen Schritte auf europäischer Ebene setzen und gleichzeitig unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH die nationalrechtlichen Regelungen anpassen, um den Familiennachzug mit sofortiger Wirkung vorübergehend zu stoppen.“
Auch Integrationsbarometer kommt
Das heißt: Österreich macht nur das, was als Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof halten wird – der wiederum nach der Europäischen Menschenrechtskonvention urteilen wird. Und damit droht der neuen Dreier-Koalition ein Scheitern bei diesem Thema.
Noch ein Beschluss wurde gefasst: Künftig wird es auch einen Integrationsbarometer erstellt, in dem die Belastung der einzelnen Systeme (Arbeitsmarkt, Schule, etc.) dokumentiert wird.
Neueste Kommentare