Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat der FPÖ einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht. Mit einem klaren Urteil wurde der von der Freiheitlichen Partei geplante Untersuchungsausschuss zu den Corona-Maßnahmen und dem Fall Pilnacek abgelehnt.
VfGH gibt Regierung recht
Die FPÖ wollte mit ihrem U-Ausschuss vor allem die politische Einflussnahme von ÖVP-Regierungsmitgliedern während der Corona-Zeit und den mysteriösen Tod des ehemaligen Sektionschefs Christian Pilnacek untersuchen. Doch das Höchstgericht sieht die rechtlichen Voraussetzungen als nicht erfüllt an. Die geplante Themen-Kombination sei zu heterogen und nicht klar genug umrissen, so die Begründung des VfGH (vgl. VfGH).
Damit folgt der VfGH der Linie von ÖVP, SPÖ und Neos, die den U-Ausschuss von Anfang an abgelehnt hatten. Die Regierung hatte den Vorstoß der FPÖ als politisch motiviert und verfassungswidrig kritisiert (siehe auch Der Standard).
FPÖ tobt – „ÖVP schützt sich mit Schutzmauer“
Die Blauen zeigen sich empört über die Entscheidung. FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz sprach von einer „Schutzmauer, die die ÖVP um sich errichtet hat, um unangenehme Aufklärung zu verhindern“. Er sieht im VfGH-Urteil einen weiteren Beleg dafür, dass die ÖVP „Machtmissbrauch und politische Einflussnahme systematisch vertuschen will“ (vgl. FPÖ-Website).
Credits: APA
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