Ex-Häftling: Benko genießt „Promi-Bonus“ in der Justizanstalt

Ex-Häftling: Benko genießt „Promi-Bonus“ in der Justizanstalt

Seit über 600 Tagen sitzt René Benko mittlerweile in Untersuchungshaft – zwei Geburtstage musste der frühere Signa-Gründer bereits hinter Gittern verbringen, im Mai würde mit dem runden 50er bereits der dritte folgen. Ein ehemaliger Mithäftling berichtet nun von einer auffälligen Sonderbehandlung in der Justizanstalt Innsbruck.

„Der sitzt dann bei den Beamten und tratscht mit denen“

Ein früherer Häftling, der ebenfalls in Innsbruck seine Strafe verbüßt hat, schildert gegenüber oe24 mehrere Details, die auf eine bevorzugte Behandlung Benkos hindeuten. Demnach werde dessen Zelle bereits früh am Morgen aufgesperrt:

„Der sitzt dann bei den Beamten und tratscht mit denen.“

Auch bei mehrstündigen Telefonaten und ausgiebigen Besuchen sei man bei Benko großzügiger als bei anderen Insassen, so der Ex-Häftling. Wie oe24 bereits zuvor berichtete, hat Benko in der Haft zudem eine Tischlerausbildung begonnen.

Neuverhandlung vor dem Landesgericht Innsbruck

Für den einstigen Immobilienjongleur geht es am Dienstag zumindest für ein paar Stunden aus der Zelle heraus: Er muss erneut vor das Landesgericht Innsbruck. Hintergrund ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH), der Anfang Juli einen Teilfreispruch im Verfahren wegen betrügerischer Krida aufhob und zur Neuverhandlung zurückverwies. Konkret geht es dabei um eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg.

Die Vorgeschichte des Verfahrens

Die Hungerburg-Villa bildete den zweiten Teil einer Anklage, die bereits im Oktober 2025 in einem ersten Prozess vor dem Landesgericht Innsbruck verhandelt wurde. Der erste Anklagepunkt betraf eine Schenkung von 300.000 Euro an Benkos Mutter, in diesem Punkt wurde der 49-Jährige schuldig gesprochen und zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Im Fall der Mietvorauszahlung erfolgte damals hingegen ein Freispruch. Nach Berufungen beider Seiten landete das Verfahren beim OGH, der den Schuldspruch des Ersturteils im Sommer bestätigte – womit Benko erstmals rechtskräftig verurteilt wurde. Über den zweiten Anklagepunkt, die Mietvorauszahlung für die Hungerburg-Villa, muss das Landesgericht Innsbruck nun neu entscheiden.

Credits: Bild von KI erzeugt

Teilen:
0 0 Abgegebene Stimmen
Artikel Bewertung
Abonnieren
Benachrichtigung von
guest

0 Kommentare
Älteste
Neuestes Meistgewählt
0
Ich würde mich über Ihre Meinung freuen, bitte kommentieren Sie.x