EU-Kids-Act: So soll die Altersprüfung im Netz künftig funktionieren

EU-Kids-Act: So soll die Altersprüfung im Netz künftig funktionieren

Der von der EU-Kommission angekündigte „KIDS Act“ nimmt konkrete Formen an. Ein nun vorliegender Entwurf zeigt: Künftig soll praktisch jeder, der ein neues Social-Media-Konto eröffnet, sein Alter nachweisen müssen – nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch Erwachsene.

Altersnachweis für alle, nicht nur für Minderjährige

Wie Apollo News berichtet, sieht der Entwurf der EU-Kommission eine verpflichtende Altersüberprüfung bei der Eröffnung neuer Konten vor. Anbieter von sozialen Medien und Videoplattformen müssen künftig kontrollieren, wie alt ihre Nutzer tatsächlich sind – unabhängig davon, ob diese noch minderjährig oder längst erwachsen sind.

So soll die Kontrolle technisch ablaufen

Für die Umsetzung will die EU-Kommission eine eigene Altersverifikations-App bereitstellen, alternativ sollen auch andere technische Lösungen von Unternehmen zugelassen werden, sofern sie von der EU anerkannt und akkreditiert wurden. Bei der empfohlenen EU-Lösung soll ein Ausweis oder Reisepass gescannt werden, aus dem Geburtsdatum wird anschließend lediglich ermittelt, ob eine bestimmte Altersgrenze erreicht ist – das konkrete Geburtsdatum selbst soll dabei nicht gespeichert werden. Bei bereits bestehenden Konten könnten Anbieter das Alter zudem anhand indirekter Informationen einschätzen, etwa über das Erstellungsdatum eines Kontos oder vorhandene Zahlungsdaten. Laut Entwurf soll die Altersüberprüfung ausdrücklich nicht dazu dienen, Identität oder Aufenthaltsort eines Nutzers nachzuverfolgen.

Drei Altersstufen mit unterschiedlichen Regeln

Besonders streng fallen die Vorgaben für Kinder unter 13 Jahren aus: Ihnen soll der Zugang zu klassischen sozialen Medien komplett verwehrt bleiben, stattdessen sollen sie nur speziell entwickelte, kindgerechte Videoplattformen mit einer technisch begrenzten Nutzungsdauer von maximal einer Stunde pro Tag verwenden dürfen. Zwischen 13 und 15 Jahren sind eigene Social-Media-Konten ebenfalls nicht vorgesehen – erlaubt wären lediglich sogenannte „Mini-Accounts“, die an das Konto eines Elternteils gekoppelt und von diesem kontrolliert werden. Erst ab 15 Jahren sollen Jugendliche vollständig eigenständige Konten einrichten dürfen.

Auch Eltern müssen ihre Rolle belegen

Wer für sein Kind einen Mini-Account einrichten will, muss laut Entwurf nachweisen, tatsächlich erziehungsberechtigt zu sein – möglich wären dafür eine freiwillige Selbsterklärung oder Informationen aus offiziellen Datenbanken beziehungsweise staatlichen Online-Schnittstellen. Für unter 15-Jährige soll zudem eine tägliche Nutzungsgrenze von maximal einer Stunde gelten, deren Einhaltung technisch kontrolliert werden müsste. Zusätzlich sollen bestimmte Funktionen für Minderjährige eingeschränkt oder ganz verboten werden, darunter endloses Scrollen, Push-Nachrichten während der Schlafenszeit sowie unerwünschte Kontaktaufnahmen durch Fremde. Auch Kamera und Mikrofon sollen bei entsprechenden Konten standardmäßig deaktiviert sein.

Nicht nur soziale Netzwerke betroffen

Die geplanten Regeln beschränken sich nicht auf klassische soziale Medien: Auch Videoplattformen, KI-Chatbots und Online-Videospiele sollen erfasst werden. Für betroffene Unternehmen bedeutet das erhebliche technische Umbauten, um Altersgrenzen, Nutzungszeiten und Schutzvorgaben tatsächlich durchsetzen zu können. Nach Inkrafttreten sollen Anbieter innerhalb von vier Monaten einen konkreten Umsetzungsplan vorlegen.

Gebührenpflicht und Beweislastumkehr für Unternehmen

Auch finanziell sollen die Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden: Für die Kontrolle durch die EU-Kommission ist eine jährliche Gebühr von bis zu 0,03 Prozent des weltweiten Nettoeinkommens eines Unternehmens vorgesehen. Zusätzlich verschiebt sich die Beweislast – künftig müssten Unternehmen selbst nachweisen, dass ihre Angebote den Kinderschutz-Anforderungen entsprechen.

Noch kein geltendes Recht

Der EU-Kids-Act ist bislang lediglich ein Kommissionsvorschlag. Damit er tatsächlich in Kraft treten kann, müssen sowohl das Europäische Parlament als auch der Ministerrat noch zustimmen – wie die endgültigen Regeln am Ende aussehen, kann sich im weiteren Verfahren also durchaus noch ändern. Die Kommission selbst drängt aber bereits jetzt auf eine „zügige“ Verabschiedung.

Credits: European Union , 2026

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