Erste Umfrage nach Gutachten: Mehrheit für Verbot der AfD

Erste Umfrage nach Gutachten: Mehrheit für Verbot der AfD

Dass in der aktuellen INSA-Umfrage (für die Bild immerhin 37 % gegen ein Verbot der AfD sind, kann durchaus als Erfolg für die Rechtspartei gesehen werden – immerhin könnte eine Frage nach dem Verbot der Grünen ein ähnliches Ergebnis oder vielleicht noch schlechtere Werte bringen.

Die Diskussion über ein mögliches Verbot der Alternative für Deutschland (AfD) wurde nun jedenfalls befeuert, weil das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei nun offiziell als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft hat.

Laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts INSA für die Bild sprechen sich 48 Prozent der Befragten dafür aus, die AfD nun zu verbieten. 37 Prozent sind dagegen, 15 Prozent sind unentschieden. Damit ergibt sich eine relative, aber keine absolute Mehrheit für ein Verbot der Partei.

Die Umfrage wurde zwischen dem 2. und 3. Mai 2025 unter 1001 Personen durchgeführt – also kurz nachdem der Verfassungsschutz seine Bewertung öffentlich gemacht hatte. Das Bundesamt hatte dabei argumentiert, dass bei der AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen nicht mehr nur in Teilen der Partei, sondern in der Gesamtorganisation erkennbar seien.

Mehrheit hält AfD für rechtsextrem

Neben der Frage nach einem Parteiverbot zeigt die Erhebung auch, wie die Bevölkerung die politische Ausrichtung der AfD wahrnimmt: 61 Prozent der Befragten halten die Partei demnach für rechtsextremistisch.

Interessant ist dabei: Für 79 Prozent der Befragten hat die neue Bewertung durch den Verfassungsschutz keinen Einfluss auf ihr Bild von der AfD. Das legt nahe, dass viele Menschen ihre Meinung über die Partei bereits zuvor gefestigt hatten – ob positiv oder negativ.

Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem ist der bislang deutlichste Schritt der deutschen Sicherheitsbehörden gegenüber der Partei – und könnte rechtliche sowie politische Konsequenzen nach sich ziehen. Ein Parteiverbot wäre allerdings verfassungsrechtlich hochkomplex und müsste vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden.

Während Vertreter der AfD die Einschätzung des Verfassungsschutzes als „politisch motivierte Diffamierung“ zurückweisen, sehen Kritiker in der Partei eine ernste Gefahr für die demokratische Grundordnung.

Ob sich aus der relativen Mehrheit in der Bevölkerung eine konkrete politische Mehrheit für ein Verbotsverfahren ableiten lässt, bleibt jedoch offen – ebenso wie die Erfolgsaussichten eines solchen Verfahrens vor Gericht. Klar ist: Die Auseinandersetzung mit der AfD wird nach der jüngsten Entwicklung nicht leiser – im Gegenteil.

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