Im Zusammenhang mit der sogenannten Inseraten-Affäre gibt es neue Entwicklungen im Ermittlungsverfahren rund um den früheren österreichischen Bundeskanzler Sebastian Kurz. Wie das Nachrichtenportal oe24 berichtet, hat Kurz eine bisher nicht im Akt enthaltene Chat-Nachricht von Thomas Schmid vorgelegt. Schmid gilt in diesem Verfahren als wesentlicher Belastungszeuge. Die vorgelegte Nachricht wird von Kurz’ Team als entlastendes Material bewertet.
Details zur Chat-Nachricht
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt seit 2021 gegen Sebastian Kurz und weitere Beschuldigte. Der Vorwurf betrifft unter anderem den mutmaßlichen Missbrauch öffentlicher Mittel für manipulierte Umfragen und Medienkooperationen. Thomas Schmid, ehemaliger Spitzenbeamter und früher enger Mitarbeiter von Kurz, spielt im Ermittlungsverfahren als Kronzeuge eine zentrale Rolle.
Am 6. Oktober 2021 sandte Schmid nach einem TV-Interview von Kurz (ZIB2, ORF) eine persönliche Nachricht an den damaligen Bundeskanzler. Wie oe24 berichtet, schrieb Schmid: „Das war ein sehr guter Auftritt. Mit Darlegung wie es wirklich war!“ Diese Nachricht steht im Kontext zu Schmids späteren Aussagen, in denen er Kurz belastete.
Antrag auf Aufnahme ins Ermittlungsverfahren
Das Anwaltsteam von Sebastian Kurz hat beantragt, die Chat-Nachricht in den offiziellen Ermittlungsakt aufzunehmen. In einer Urkundenvorlage kritisiert Rechtsanwalt Werner Suppan im Namen von Kurz, dass die WKStA entlastendes Material bislang nicht berücksichtigt habe. Juristisch ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, sowohl belastende als auch entlastende Beweise zu würdigen.
Reaktion der Staatsanwaltschaft
Ein Sprecher der WKStA teilte dazu mit, dass die betreffende Nachricht bei der Behörde bekannt sei. Nach Einschätzung der WKStA ändert die vorgelegte Nachricht jedoch nichts an den bisherigen Annahmen. Wörtlich zitierte oe24 die Staatsanwaltschaft: „Diese eine Nachricht vermag den Tatverdacht nicht zu zerstreuen.“
Credits: APA
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