Wien – Ein seltenes Bild im österreichischen Nationalrat: Alle fünf Parteien ziehen an einem Strang! Am Mittwoch wurde eine Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) einstimmig beschlossen. Ziel: Die Abwicklung von Großverfahren soll ab 2026 deutlich schneller und effizienter werden.
Was ändert sich konkret?
Bisher galten Verfahren erst ab 100 Beteiligten als Großverfahren. Doch das wird sich ändern: Ab 2026 reicht es, wenn 50 Personen beteiligt sind. „In der Vergangenheit haben sich öffentliche Investitionsprojekte oft endlos hingezogen“, erklärte SPÖ-Abgeordnete Muna Duzdar. Mit der neuen Regelung wolle man dem ein Ende setzen.
Ein weiterer Punkt: Nicht-amtliche Sachverständige können künftig leichter herangezogen werden. Außerdem werden Edikte zur Bekanntmachung von Großverfahren künftig im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht – ein Hinweis in zwei Tageszeitungen ist nicht mehr nötig. „Das spart Zeit und Ressourcen“, so Wolfgang Gerstl von der ÖVP.
Kritik und Lob aus den Reihen der Opposition
Während die Regierungsparteien die Novelle als wichtigen Schritt feiern, gibt es auch kritische Stimmen. FPÖ-Abgeordneter Michael Schilchegger sprach von einer „Mini-Novelle“. Schließlich gebe es pro Jahr nur 28 Großverfahren. „Das ist keine riesige Reform“, pflichtete Nikolaus Scherak von den NEOS bei. Dennoch seien die Änderungen volkswirtschaftlich relevant.
Ein Schritt in die richtige Richtung?
Die Grünen, vertreten durch Alma Zadić, betonten, dass die Novelle zwar wichtige Maßnahmen setze, aber nicht zwangsläufig zu einer Beschleunigung führen werde. „Es darf nicht zu einer Aushöhlung von Parteienrechten kommen“, warnte Zadić.
Quelle: oe24.at
Credits: APA
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