Mit der Einführung des neuen ORF-Beitragsgesetzes am 1. Januar 2024 zahlen Haushalte in Österreich monatlich 15,30 Euro für die ORF-Haushaltsabgabe. Zusätzlich fällt je nach Bundesland eine Landesabgabe an. Doch nicht alle Zahlungen waren rechtmäßig, wie nun bekannt wurde.
Wer ist betroffen?
Laut einem Bericht von oe24.at betrifft dies vor allem Personen, die privat und beruflich an derselben Adresse gemeldet sind. Dazu zählen Selbstständige, Freiberufler, Landwirte und Ein-Personen-Unternehmen. In diesen Fällen wurde die ORF-Gebühr sowohl privat als auch betrieblich vorgeschrieben – eine doppelte Belastung, die in vielen Fällen unrechtmäßig ist.
Rückerstattung möglich
Der ORF hat klargestellt, dass Betroffene ihr Geld zurückfordern können. Ein entsprechendes Online-Formular steht auf der Website der Gebühren Info Service GmbH (GIS) zur Verfügung. Der Antrag wird kostenlos bearbeitet. Wichtig: Die Rückerstattung gilt nur für jene, die unter die Ausnahmeregelungen fallen. Dazu gehört beispielsweise, wenn das Unternehmen an der Adresse bereits beitragspflichtig ist oder die Privatperson die Betriebsstätte selbst nutzt.
Credits: APA
Neueste Kommentare