Das 90-Milliarden-Darlehen: Wie die EU die Ukraine finanziert – und sich dabei selbst in Gefahr bringt

Das 90-Milliarden-Darlehen: Wie die EU die Ukraine finanziert – und sich dabei selbst in Gefahr bringt

Die EU hat der Ukraine einen Kredit über 90 Milliarden Euro zugesagt. Was technisch klingt, ist politisch brisant: Zwei Ökonomieprofessoren analysieren in der Weltwoche, warum das Darlehen de facto ein verlorener Zuschuss ist – und welche Strukturen es im europäischen Institutionengefüge langfristig verändert.


Ein Kredit, der keiner ist

Der Beschluss fiel am 18. Dezember 2025 auf dem EU-Gipfel in Brüssel: Wie der Rat der Europäischen Union offiziell dokumentiert, einigten sich 24 Mitgliedstaaten darauf, der Ukraine für die Jahre 2026 und 2027 insgesamt 90 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen – davon 30 Milliarden als makroökonomische Unterstützung und 60 Milliarden für Rüstungsinvestitionen. Das Europäische Parlament billigte das Paket mit 499 Ja-Stimmen. Tschechien, Ungarn und die Slowakei verweigerten die Beteiligung.

Das Darlehen soll über gemeinsame EU-Anleihen an den Kapitalmärkten finanziert werden. Doch die Rückzahlungspflicht der Ukraine greift laut Ratsbeschluss nur dann, wenn Russland tatsächlich Reparationszahlungen leistet. Da das unter realistischen Annahmen kaum zu erwarten ist, kommen die Ökonomieprofessoren Dirk Meyer (Helmut-Schmidt-Universität Hamburg) und Bernd Lucke (Universität Hamburg) in der Weltwoche zu einem klaren Schluss: Bereits bei der Vergabe werde der Kredit de facto zu einem verlorenen Zuschuss. Für Deutschland entfallen nach ihrer Schätzung allein auf die Tilgung rund 21,6 Milliarden Euro – zuzüglich Zinsanteilen.

Vier Problemzonen – und ein struktureller Wandel

Meyer und Lucke identifizieren vier Elemente, die den Ukraine-Kredit über den Einzelfall hinaus problematisch machen.

Erstens: Die Einmaligkeit des COVID-Wiederaufbaufonds, die 2020 politisch versprochen wurde, ist längst Makulatur. Inklusive Eurorettungsfonds bestehen auf europäischer Ebene laut Weltwoche bereits rund 1.170 Milliarden Euro Schulden. Der Ukraine-Kredit setzt diesen Trend fort – diesmal als klassische EU-Anleihe, die über den mehrjährigen Finanzrahmen abgesichert wird. Wie der Verfassungsblog in einer rechtlichen Analyse festhält, führt das faktisch zu einer Erhöhung nationaler Schuldenlasten, auch wenn die Verbindlichkeiten formal nicht den Staatshaushalten zugerechnet werden.

Zweitens: Die notwendige Änderung des Mittelfristigen Finanzrahmens erfordert zwar einen einstimmigen Ratsbeschluss und die Zustimmung des Europaparlaments – nicht aber eine Einbindung nationaler Parlamente wie des deutschen Bundestages. Das Bundesverfassungsgericht hatte dieses Defizit bereits 2022 im Kontext des COVID-Fonds moniert und vor einem Verlust der Budgethoheit gewarnt, wie die Autoren in der Weltwoche betonen.

Drittens: Ungarn, Tschechien und die Slowakei haben sich laut ORF.at ihre Zustimmung zu dem Beschluss effektiv damit abkaufen lassen, dass sie von etwaigen Kreditrückzahlungen ausgenommen wurden. Meyer und Lucke nennen das eine „solidarische Entsolidarisierung“ – ein Präzedenzfall, der den europäischen Zusammenhalt langfristig beschädigen könnte.

Viertens: Die dauerhafte Immobilisierung russischer Vermögen als Voraussetzung für das Darlehen wurde auf Basis des sogenannten Notlageartikels 122 AEUV beschlossen – einem Mechanismus, der lediglich eine qualifizierte Mehrheit erfordert und damit das Vetorecht einzelner Staaten umgeht. Wie die NZZ zum Gipfelbeschluss festhält, hatte genau dieser Umstand zu einem monatelangen Streit geführt, bei dem Belgien ultimativ unbegrenzte Liquiditätsgarantien gefordert hatte.

Das Schweigen über die US-Parallele

Bemerkenswert ist auch, was die Autoren am Rande ansprechen: Während sich die USA ihre Hilfe für die Ukraine mit dem vertraglich gesicherten Zugriff auf ukrainische Bodenschätze absichern lassen, standen entsprechende Garantien beim EU-Kredit zu keinem Zeitpunkt zur Debatte.

Der Iran-Krieg hat den Ukraine-Konflikt zwar aus den Schlagzeilen gedrängt – die finanziellen und institutionellen Weichenstellungen, die Brüssel in diesem Kontext vorgenommen hat, werden jedoch noch lange nachwirken.


Quellen:

Credits: APA

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