Der ORF steht Kopf: Im Stiftungsrat, dem höchsten Aufsichtsgremium des Senders, herrscht pures Chaos. Sämtliche Abstimmungen der letzten beiden Sitzungen müssen wiederholt werden. Das betrifft sogar die Wahl des Vorsitzenden – ein Vorgang, der für Kopfschütteln sorgt und den Ruf des Gremiums massiv beschädigt.
Ungültige Besetzungen als Ursprung des Debakels
Der Grund für dieses Desaster liegt in umstrittenen Personalentscheidungen aus dem Frühjahr. Damals wurden mit Gertrude Aubauer und Beatrix Karl zwei ehemalige ÖVP-Politikerinnen in den Publikumsrat bestellt. Schnell wurde der Verdacht der Unvereinbarkeit laut, denn das ORF-Gesetz verbietet aktive Parteifunktionäre in den Aufsichtsgremien. Aubauer ist stellvertretende Obfrau der ÖVP-Senioren, Karl ist stellvertretende Landesvorsitzende des ÖAAB, einer Teilorganisation der ÖVP.
Obwohl sich beide Frauen noch vor der konstituierenden Sitzung des Stiftungsrates im Juni zurückzogen, war der Schaden bereits angerichtet.
Westenthaler warnte – und behielt recht
Schon damals schlug der von der FPÖ entsandte Stiftungsrat Peter Westenthaler Alarm. Er kritisierte die Besetzungen scharf und warnte eindringlich davor, dass alle künftigen Beschlüsse ungültig sein könnten. Nun hat sich seine Befürchtung bewahrheitet. In der nächsten Sitzung muss alles auf Anfang gesetzt werden, inklusive der Wahl des SPÖ-Vertreters Heinz Lederer zum Vorsitzenden und des ÖVP-Stiftungsrats Georg Schütze zu seinem Stellvertreter.
Scharfe Kritik und Rücktrittsforderungen
Westenthaler findet gegenüber oe24 deutliche Worte für die Vorkommnisse: „Der Stiftungsrat versinkt dank ÖVP, SPÖ, Lederer und Schütze im totalen Chaos.“ Er sieht die Schuld bei beiden Parteien, da die ÖVP die Kandidatinnen nominiert und der SPÖ-Medienminister Andreas Babler sie eingesetzt habe.
„Das ist eine Peinlichkeit für dieses Gremium. Medienminister Babler müsste eigentlich zurücktreten“, so Westenthaler. Er bezeichnet die Situation als „Mega-Skandal“ und „Totalversagen“, das es so noch nie gegeben habe. Für den ORF sei dies ruf- und geschäftsschädigend.
Quelle: oe24
Credits: APA
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