Ein Drama aus Geld, Macht und dem tiefen Fall eines einstigen Milliardärs fand am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck seinen vorläufigen Höhepunkt. Der gestrauchelte Immobilien-Tycoon René Benko (48) wurde von einem Schöffensenat wegen betrügerischer Krida zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt. Doch das Urteil ist nur die halbe Wahrheit – in einem zweiten Anklagepunkt gab es einen überraschenden Freispruch.
Der Prozess: Schuld und Unschuld vor Gericht
Seit seiner Festnahme im Januar war es der erste öffentliche Auftritt des sichtlich gezeichneten Ex-Milliardärs. Benko, der laut Berichten im Gefängnis stark abgenommen hat, erschien im dunklen Anzug und beteuerte seine Unschuld. Er schwieg zu den Vorwürfen und ließ lieber seinen Anwalt sprechen, wie die Tagesschau berichtet.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) warf ihm vor, kurz vor der Pleite seines Signa-Imperiums noch schnell Vermögen beiseitegeschafft zu haben. Konkret ging es um rund 660.000 Euro.
Anklagepunkt 1: Die Luxusvilla und der Freispruch
Im Mittelpunkt stand eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine renovierungsbedürftige Luxusvilla auf der Innsbrucker Hungerburg. Die Staatsanwaltschaft sah darin den Versuch, Geld vor den Gläubigern zu verstecken. Ein Manöver, das wirtschaftlich keinen Sinn ergebe.
Doch das Gericht folgte dieser Ansicht nicht. Wie die Krone berichtet, wurde Benko in diesem Punkt freigesprochen. Die Richterin begründete dies damit, dass nicht erwiesen sei, dass die Villa unbewohnbar war. Zudem seien die Mietpreise in Innsbruck enorm hoch, was die Summe plausibel erscheinen lasse. Ein erster Sieg für Benkos Verteidigung.
Anklagepunkt 2: Das „Geschenk“ an die Mutter und der Schuldspruch
Weniger Glück hatte Benko beim zweiten Vorwurf. Hier ging es um eine Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass dieses Geld den Gläubigern entzogen wurde. Für diese Tat wurde der Unternehmer schuldig gesprochen. Die Richterin erklärte, dass Benko das Geld aus der Portokasse genommen habe, und betonte, dass eine unbedingte Haftstrafe auch aus präventiven Gründen notwendig sei.
Das Urteil: Zwei Jahre Haft, aber nicht rechtskräftig
Zwei Jahre unbedingt – so lautet das Verdikt. Die Zeit in der Untersuchungshaft wird ihm angerechnet. Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen. Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung haben eine Erklärung abgegeben, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig, wie mehrere Medien, darunter die Kleine Zeitung, meldeten.
Für den einst gefeierten Immobilien-Jongleur, der mit der Signa-Gruppe ein Milliardenreich aufbaute und mit der größten Pleite der österreichischen Nachkriegsgeschichte spektakulär scheiterte, ist dieser Prozess nur der Auftakt. Weitere Verfahren stehen bereits in den Startlöchern und drohen, den tiefen Fall des René Benko noch lange in den Schlagzeilen zu halten.
Credits: APA
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