Benko vor Gericht: „An Zynismus nicht zu überbieten“

Benko vor Gericht: „An Zynismus nicht zu überbieten“

Ein Blitzlichtgewitter empfing den sichtlich erschlankten René Benko heute am Landesgericht Innsbruck. Der einst gefeierte Immobilien-Tycoon muss sich wegen des Vorwurfs der betrügerischen Krida verantworten. Doch von Reue keine Spur: Benko bekannte sich gleich zu Beginn nicht schuldig.

Dramatischer Auftakt im Schwurgerichtssaal

Unter enormem Medieninteresse wurde der 48-Jährige in den Großen Schwurgerichtssaal geführt. Wie oe24 berichtet, erschien Benko ohne Handschellen, umringt von Justizwachebeamten, und blieb äußerlich regungslos, während die Kameras klickten. Auf die Frage der Richterin zu seinen persönlichen Verhältnissen gab er an, derzeit kein Einkommen zu haben. Über Schulden wollte er keine Auskunft geben.

In seiner Einvernahme wies er alle Vorwürfe von sich und bezeichnete die Ausführungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) als „an Zynismus nicht zu überbieten“. Die Unterstellungen seien schlichtweg falsch, so der gefallene Milliardär.

Was wirft die Anklage Benko vor?

Die Staatsanwältin zeichnete in ihrem Eröffnungsplädoyer das Bild eines Mannes, der trotz drohender Insolvenz seinen luxuriösen Lebensstil sichern wollte. Laut Anklage soll Benko Vermögenswerte beiseitegeschafft und so seinen Gläubigern entzogen haben. Konkret geht es um zwei zentrale Punkte:

Erstens soll er eine Mietvorauszahlung in Höhe von 360.000 Euro für eine Villa auf der Innsbrucker Hungerburg geleistet haben – zu einem Zeitpunkt, als die Pleite bereits absehbar war. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass das Haus zu diesem Zeitpunkt gar nicht bewohnbar gewesen sei.

Zweitens wird ihm die „Rückschenkung einer Schenkung“ vorgeworfen. Benko soll sich über seine Mutter 1,5 Millionen Euro aus einer Stiftung auszahlen haben lassen. Übrig gebliebene 300.000 Euro habe er jedoch nicht zur Befriedigung seiner Gläubiger verwendet, sondern an seine Mutter zurückgezahlt.

Die Verteidigung schlägt zurück

Benkos Starverteidiger Norbert Wess holte zum Gegenschlag aus. „Ich verstehe die Anklageschrift rechtlich nicht. Sie ist sowohl vom Sachverhalt als auch von der rechtlichen Beurteilung her falsch“, polterte der Anwalt. Die Behauptung, das Haus sei nicht bewohnbar gewesen, sei „objektivierbar falsch“. Benko habe zu dieser Zeit „rund um die Uhr um sein Lebenswerk gekämpft“. Es sei absurd, ihm vorzuwerfen, er habe seine Gläubiger schädigen wollen.

Der erste Prozesstag endete früher als erwartet, da ein Zeuge nicht erscheinen konnte. Die Verhandlung wird am Mittwoch fortgesetzt, dann wird mit einem Urteil gerechnet. Bis dahin bleibt die Spannung im Justizkrimi um den ehemaligen Immobilien-König zum Greifen nah.

Credits: APA

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