August Wöginger: Warum die WKStA ihn doch vor Gericht sehen will

August Wöginger: Warum die WKStA ihn doch vor Gericht sehen will

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sorgt erneut für Schlagzeilen: Sie will die Diversion für den mächtigen ÖVP-Politiker August Wöginger kippen. Doch was steckt hinter diesem brisanten Fall? Wir haben die Details!

44.000 Euro – ein Freibrief?

Das Linzer Landesgericht hatte entschieden: Gegen eine Zahlung von 44.000 Euro sollte das Verfahren gegen den ehemaligen ÖVP-Klubobmann eingestellt werden. Doch die WKStA sieht das anders. Wie der Standard berichtet, argumentiert die Behörde, dass diese Geldbuße nicht ausreiche, um ein klares Signal gegen Korruption zu setzen. „Die bloße Verhängung signifikanter Geldbußen entfaltet nicht die gewünschte Signalwirkung“, heißt es in der Beschwerde.

Postenschacher und politische Gefälligkeiten

Der Fall hat es in sich: Wöginger soll sich für einen ÖVP-Bürgermeister starkgemacht haben, der letztlich den Posten erhielt – obwohl eine qualifiziertere Bewerberin leer ausging. Pikant: Auch der damalige Generalsekretär Thomas Schmid und zwei weitere Mitglieder der Besetzungskommission wurden angeklagt. Die Chats zwischen Wöginger und Schmid legen nahe, dass hier nach dem Motto „Eine Hand wäscht die andere“ gehandelt wurde.

Generalprävention: Ein Exempel statuieren

Die WKStA sieht in diesem Fall ein gesellschaftliches Problem. Die Vergabe öffentlicher Posten nach Parteizugehörigkeit statt Qualifikation sei ein „tief sitzendes demokratiepolitisches Problem“. Eine Diversion sende das falsche Signal, dass selbst bei einem „verdichteten Verdacht“ keine Verurteilung zu erwarten sei. Das sei nicht abschreckend genug, so die Ermittler.

Kein „geringfügiger Schaden“

Ein weiterer Punkt der WKStA: Die gesetzliche Voraussetzung für eine Diversion – ein geringfügiger Schaden – sei nicht erfüllt. Die unterlegene Bewerberin erhielt bereits eine Gehaltsdifferenz von 10.000 Euro sowie 5.000 Euro Entschädigung für die persönliche Beeinträchtigung. Das zeige, dass der Schaden alles andere als unbedeutend war.

Wie geht es weiter?

Die Entscheidung liegt nun beim Oberlandesgericht Linz. Sollte die Beschwerde der WKStA Erfolg haben, könnte das Verfahren gegen Wöginger neu aufgerollt werden. Ein Urteil, das nicht nur für den Politiker, sondern auch für die politische Kultur in Österreich weitreichende Folgen haben könnte.

Credits: APA

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