August Wöginger: Diversion aufgehoben – Prozess wird neu aufgerollt

August Wöginger: Diversion aufgehoben – Prozess wird neu aufgerollt

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Linz, die Diversion für ÖVP-Klubobmann August Wöginger aufzuheben, sorgt für Aufsehen in der politischen Landschaft. Der Vorwurf: Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit einer Postenbesetzung. Nun muss sich Wöginger erneut vor Gericht verantworten.

Die Hintergründe des Falls

Im Jahr 2017 soll August Wöginger, damals Klubobmann der ÖVP, zugunsten eines Parteifreundes interveniert haben, um diesem die Position des Vorstands des Finanzamts Braunau-Ried-Schärding zu sichern. Dabei wurde eine besser qualifizierte Bewerberin übergangen. Die betroffene Frau erhielt später eine Entschädigung von 5.000 Euro für die erlittene Kränkung sowie eine Erstattung des Verdienstentgangs in Höhe von 3.000 bis 4.000 Euro. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte Wöginger und zwei weitere Angeklagte wegen Amtsmissbrauchs angeklagt.

Warum die Diversion scheiterte

Im Oktober 2025 schien der Fall zunächst abgeschlossen: Wöginger und die Mitangeklagten akzeptierten eine Diversion, die unter anderem die Zahlung von Geldbußen in Höhe von 44.000 Euro für Wöginger vorsah. Doch auf Weisung der Oberstaatsanwaltschaft Wien legte die WKStA Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht Linz entschied nun, dass die Voraussetzungen für eine Diversion in diesem Fall nicht gegeben seien. Der vermögensrechtliche Nachteil der übergangenen Bewerberin sowie die Beeinträchtigung des Vertrauens in die öffentliche Verwaltung seien zu gravierend, um als „bloß unbedeutende Schädigung“ eingestuft zu werden.

Reaktionen aus der ÖVP

Die Volkspartei zeigt sich überrascht von der Entscheidung. Generalsekretär Nico Marchetti erklärte gegenüber mehreren Medien, dass die Diversion von der zuständigen Richterin vorgeschlagen und von der WKStA unterstützt worden sei. Wöginger habe stets kooperativ mit den Behörden zusammengearbeitet. Die Partei stehe weiterhin hinter ihrem Klubobmann und sei überzeugt, dass er als „unbescholtener Mann“ aus dem Prozess hervorgehen werde.

Was nun?

Der Prozess wird am Landesgericht Linz mit derselben Richterin fortgesetzt. Ein Termin steht noch nicht fest, doch es wird erwartet, dass die Verhandlungen Anfang des kommenden Jahres beginnen. Wögingers Anwalt Michael Rohregger zeigte sich zuversichtlich und betonte, dass die Annahme der Diversion kein Schuldeingeständnis darstelle. Er kritisierte zudem, dass sein Mandant im Rechtsmittelverfahren nicht angehört worden sei.

Politische Folgen

Die Entscheidung hat nicht nur juristische, sondern auch politische Konsequenzen. Hinter den Kulissen kursieren bereits Rücktrittsgerüchte um Wöginger. Zudem belastet der Fall die Koalition, da die ÖVP der SPÖ-Justizministerin eine Mitschuld an der aktuellen Entwicklung zuschreibt.

Quellen: oe24.at, Die Presse, ooe.ORF.at, Kleine Zeitung, Krone, Der Standard
Credits: APA

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