Wichtige Initiative von Italien, Österreich, Dänemark und weiteren sechs EU-Nationen: Die Auslegung der Menschenrechts-Konvention (MRK) soll überprüft werden – mit ihr rechtfertigen NGOs und Asyl-Anwälte jeden noch so strittigen Fall bei der Zuwanderung.
Eine starke Gruppe europäischer Staaten drängt auf eine grundlegende Debatte über die Auslegung der Europäischen Menschenrechts-Konvention (EMRK). In einem offenen Brief, der am Donnerstag vom Büro der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni veröffentlicht wurde, rufen neun EU-Mitgliedstaaten dazu auf, die Wirkung und Reichweite der Konvention neu zu bewerten. Hintergrund ist vor allem der Umgang des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) mit migrationspolitischen Fragen.
Neben Italien und Dänemark, deren Regierungschefinnen Giorgia Meloni und Mette Frederiksen als Initiatorinnen des Schreibens gelten, unterstützen auch Österreich, Belgien, Polen, Tschechien, Estland, Lettland und Litauen das Vorhaben.
Gerichtsurteile untergraben nationale Handlungsspielräume
In dem Brief beklagen die unterzeichnenden Staaten, dass Urteile des EGMR in den vergangenen Jahren „den Spielraum der Staaten bei politischen Entscheidungen zunehmend eingeschränkt“ hätten – insbesondere in sensiblen Bereichen wie Migration und innerer Sicherheit. Die Konvention sei in ihrer derzeitigen Auslegung in manchen Fällen „überdehnt“ worden, heißt es. Man müsse sich fragen, ob das ursprüngliche Gleichgewicht zwischen individuellen Rechten und staatlicher Souveränität noch gewahrt sei.
Der Vorstoß folgt auf ein bilaterales Treffen zwischen Meloni und Frederiksen in Rom. Beide Regierungschefinnen vertreten innerhalb der EU einen harten Kurs in Migrationsfragen. Dänemark hatte in der Vergangenheit etwa mit seinem Modell zur Auslagerung von Asylverfahren in Drittstaaten Schlagzeilen gemacht. Italien verfolgt unter Meloni eine Politik der Abschottung und setzt verstärkt auf bilaterale Abkommen mit Herkunfts- und Transitländern.
Kritik am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Der EGMR hatte in jüngerer Vergangenheit wiederholt Urteile gegen Mitgliedstaaten gefällt, die mit ihren migrationspolitischen Praktiken gegen die Konvention verstoßen haben sollen. So wurden unter anderem Polen, Lettland und Litauen wegen des Umgangs mit Geflüchteten an ihren Grenzen gerügt. Auch Italien wurde mehrfach wegen unzureichender Schutzmaßnahmen kritisiert, während Dänemark seine strengen Regeln zur Familienzusammenführung überarbeiten sollte.
Die Unterzeichner des Briefs fordern eine offene Diskussion darüber, ob der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung zu weit gegangen sei und damit demokratisch legitimierte Entscheidungen unterminiere. Ziel sei es, „internationale Abkommen an die Herausforderungen der heutigen Zeit anzupassen“, betonen sie.
Rückgang irregulärer Einreisen – dennoch politische Debatten
Obwohl die Zahl irregulärer Grenzübertritte laut Frontex 2023 um 38 Prozent auf rund 239.000 Fälle zurückging, bleibt das Thema Migration in vielen EU-Staaten politisch brisant. Im Oktober 2024 hatten die EU-Staats- und Regierungschefs die EU-Kommission „dringend“ aufgefordert, neue und wirksamere Rückführungsregelungen zu erarbeiten. Der innenpolitische Druck – besonders in Ländern wie Deutschland, Österreich oder den Niederlanden – war zuvor spürbar gestiegen.
Credit: APA
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