Alle neuen Gesetze auf dem Prüfstand: Österreich führt den Klima-Check ein

Alle neuen Gesetze auf dem Prüfstand: Österreich führt den Klima-Check ein

Ab sofort müssen in Österreich neue Gesetze und Verordnungen auf ihre Klimatauglichkeit geprüft werden. Das Umwelt- und Klimaministerium hat am Freitag eine weitreichende Neuerung verkündet: die Einführung eines sogenannten Klima-Checks. Damit soll sichergestellt werden, dass künftige Regelungen dem Klimaschutz nicht im Wege stehen.

Was genau wird geprüft?

Der Klima-Check erweitert die bereits bestehende wirkungsorientierte Folgenabschätzung. Bisher wurden Gesetze vor allem auf ihre finanziellen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen hin untersucht. Nun kommt, wie das Ministerium mitteilte, der Bereich Klima hinzu. Ziel ist es, schon früh im Gesetzgebungsprozess zu erkennen, wie sich ein Vorhaben auf das Klima auswirkt.

Konkret sollen die Auswirkungen auf den Ausstoß von Treibhausgasen, die Fähigkeit zur Kohlenstoffspeicherung und die Anpassung an den Klimawandel bewertet werden. Umwelt- und Klimaminister Norbert Totschnig (ÖVP) erklärte dazu: „Mit dem Klima-Check schaffen wir auf Bundesebene einen wichtigen und konstruktiven Baustein in der Klimapolitik.“ Er verspricht sich davon eine „fundierte Entscheidungsgrundlage“ und mehr Transparenz.

Wer führt den Check durch?

Die Prüfung liegt in der Verantwortung der jeweils zuständigen Ministerien, die sie bereits in der Vorbereitungsphase eines Gesetzes durchführen müssen. Um sie dabei zu unterstützen, wird im Umwelt- und Klimaministerium eine eigene Servicestelle eingerichtet. Diese soll bei Bedarf mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Experten begrüßen den Schritt – mit Vorbehalten

Die Reaktionen auf die Ankündigung sind überwiegend positiv. Die Klimaökonomin Sigrid Stagl nannte das Vorhaben gegenüber dem ORF einen wichtigen Schritt. „Denn man muss zuerst einmal Bescheid wissen darüber, welche Klimaauswirkungen Gesetze und Verordnungen haben, damit man sie berücksichtigen kann“, so Stagl.

Allerdings gibt es einen entscheidenden Haken, über den unter anderem das Ö1-„Morgenjournal“ berichtete: Der Klima-Check dürfte nicht bindend sein. Das bedeutet, selbst wenn ein Gesetz als klimaschädlich eingestuft wird, muss es nicht zwangsläufig geändert werden. Stagl mahnt, dass noch geklärt werden müsse, was genau passiert, wenn eine Maßnahme eine negative Klimaauswirkung hat. Die Krone und Der Standard bestätigen, dass an den genauen Details derzeit noch gefeilt wird – eine Zusammenarbeit zwischen dem Klima- und Landwirtschaftsministerium, dem Bundeskanzleramt und dem Finanzministerium.

Quellen: oe24.at, orf.at, derstandard.at, krone.at
Credits: APA

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