Konkret geht es um eine Plakatkampagne aus dem Bundestagswahlkampf 2017, die durch den früheren FPÖ-Politiker Gerhard Dingler organisiert worden war. Nach Angaben der Bundestagsverwaltung besteht der Verdacht, dass das Geld dafür in Wirklichkeit vom Immobilienunternehmer Henning Conle kam – über Umwege aus der Schweiz.
Die AfD weist die Vorwürfe zurück, sieht sich aber einem möglichen Strafbescheid gegenüber. Um zusätzliche Kosten wie Verzugszinsen zu vermeiden, wurde der Betrag nun vorab überwiesen, wie AfD-Schatzmeister Carsten Hütter bestätigte. Es handle sich laut Partei um eine „rein vorsorgliche Maßnahme“.
Ein erster Strafbescheid über rund 108.000 Euro wurde bereits erlassen, zwei weitere Verfahren sind laut Bundestagsverwaltung noch offen. Grundlage ist ein Hinweis der österreichischen Geldwäsche-Stelle, wonach Conle an Dingler mehrere Millionen Euro überwiesen haben soll – kurz vor Start der Kampagne.
Sollte sich der Verdacht bestätigen, müsste die AfD das Doppelte des unzulässigen Werts als Strafe zahlen. Die Entscheidung der Bundestagsverwaltung steht noch aus.
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