159 Millionen Euro: So viel Corona-Hilfe floss zu Unrecht

159 Millionen Euro: So viel Corona-Hilfe floss zu Unrecht

Fünf Jahre nach den ersten Corona-Hilfszahlungen zeigt sich das wahre Ausmaß fehlerhafter Auszahlungen immer deutlicher. Ein aktueller Bericht des Finanzministeriums an das Parlament weist Rückforderungsansprüche von fast 159 Millionen Euro aus.

Über 11.700 Prüfungen bereits abgeschlossen

Wie aus dem am Mittwoch übermittelten Bericht zur Liquidation der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) hervorgeht, wurden bis Ende Juni 2026 bereits mehr als 11.700 Prüfungen durchgeführt. Allein in den vergangenen sechs Monaten kamen rund 2.400 weitere Kontrollen hinzu. Insgesamt hat die Finanzverwaltung dabei Rückerstattungsansprüche von zu Unrecht erhaltenen Leistungen in Höhe von 158,8 Millionen Euro festgestellt.

Unternehmensverbünde im besonderen Fokus

Einen Schwerpunkt der Kontrollen bilden dabei komplexe Unternehmensverbünde. Von insgesamt 193 betroffenen Verbünden mit rund 1.200 eigenständigen Unternehmen wurden bis Juni 2026 bereits 105 überprüft – dabei allein rund 45 Millionen Euro an Rückforderungen festgestellt. Grundlage für diese verstärkten Prüfungen ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom April 2026, der die Anwendung beihilfenrechtlicher Obergrenzen pro Konzern ausdrücklich bestätigte.

47 Milliarden Euro Gesamtvolumen

Die COFAG wurde im März 2020 gegründet und zahlte im Laufe der Pandemie insgesamt 47 Milliarden Euro an Corona-Hilfen aus. Im Sommer 2024 wurde ihre Auflösung eingeleitet, seither ist die Finanzverwaltung für die Abwicklung der verbliebenen Prüffälle zuständig. Das Finanzministerium ist gesetzlich verpflichtet, dem Parlament halbjährlich über den Stand der Liquidation sowie die Kontrollergebnisse zu berichten. Von insgesamt 16.800 Prüffällen ist der überwiegende Teil mittlerweile abgearbeitet.

Marterbauer verteidigt konsequente Rückforderung

Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) verteidigte das strikte Vorgehen bei der Rückforderung unrechtmäßig bezogener Hilfen: „Wer richtliniengemäß Unterstützungen erhalten hat, hat diese selbstverständlich zu Recht bezogen. Wer zu Unrecht Förderungen bekommen hat, muss mit Rückforderungen rechnen. Das ist nur gerecht.“

Ob und in welchem Ausmaß sich die bislang festgestellte Rückforderungssumme im Zuge der noch laufenden Prüfungen weiter erhöht, dürfte sich mit dem nächsten Halbjahresbericht an das Parlament zeigen.

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