13.000 Euro für Yoga? Frauenministerium weist FPÖ-Kritik zurück

13.000 Euro für Yoga? Frauenministerium weist FPÖ-Kritik zurück

Steuergeld für Yogakurse – ist das noch Frauenförderung oder schon Verschwendung? Genau diese Frage wollte die FPÖ mit einer parlamentarischen Anfrage klären. Das Frauenministerium unter Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) sieht darin jedenfalls keinen Grund zur Kritik.

Der Auslöser der Anfrage

FPÖ-Abgeordnete Rosa Ecker nahm mit ihrer parlamentarischen Anfrage konkret Förderungen an den Verein „SPEKTRUM, Frauen-Familie-Fortbildung“ ins Visier. Anlass waren Kursangebote des Vereins, bei denen Yoga im Rahmen der psychosozialen Betreuung angeboten wird. Ecker sitzt für die FPÖ regelmäßig im Gleichbehandlungsausschuss des Nationalrats und hat sich dort bereits mehrfach mit frauenpolitischen Förderungen und deren Wirksamkeit befasst.

Wie das Ministerium die Förderung rechtfertigt

Das Frauenministerium weist den Vorwurf einer fragwürdigen Mittelverwendung in seiner Anfragebeantwortung zurück und betont, dass die Zuschüsse der Beratung und Unterstützung von Frauen und Mädchen dienten. Frauen- und Mädchenberatungsstellen leisteten einen wesentlichen Beitrag zu Chancengleichheit, Gewaltprävention und Gewaltschutz, heißt es aus dem Ressort. Als Beleg für die Wirksamkeit solcher Angebote führt das Ministerium eine Zahl an: Allein im Jahr 2024 seien mehr als 120.000 Frauen und Mädchen beraten worden, mehr als 98 Prozent dieser Beratungen seien erfolgreich abgeschlossen worden.

Die konkreten Fördersummen

Aus den veröffentlichten Zahlen geht hervor, dass der Verein SPEKTRUM zwischen 2020 und 2024 insgesamt rund 98.000 Euro an Förderungen erhielt. Die jährlichen Zuschüsse bewegten sich zunächst zwischen 9.600 und 13.674 Euro, ehe sie 2024 auf 55.000 Euro angehoben wurden. Auch für 2025 und 2026 sind jeweils 55.000 Euro vorgesehen. Die Mittel fließen laut Ministerium in das Projekt „Beratung und Bildung für Frauen und Mädchen“. Werk- oder Dienstleistungsverträge mit dem Verein habe es in den abgefragten Zeiträumen hingegen keine gegeben.

Kontrolle und mögliche Rückforderung

Das Ressort verweist zudem darauf, dass sämtliche Förderanträge nach den geltenden Bundesrichtlinien geprüft werden. Nach Abschluss der jeweiligen Förderperiode müssen die geförderten Organisationen sowohl inhaltliche als auch finanzielle Berichte vorlegen. Werden dabei Unregelmäßigkeiten festgestellt, können die ausbezahlten Fördermittel grundsätzlich auch zurückgefordert werden.

Credits: BKA Christopher Dunker

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