100 Tage überfällig: Lohntransparenz-Gesetz weiter blockiert

100 Tage überfällig: Lohntransparenz-Gesetz weiter blockiert

Am Dienstag sind es genau hundert Tage her, dass die Frist zur Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie in Österreich verstrichen ist. Ein fertiger Gesetzestext liegt zwar vor – die notwendige Einigung der Koalition fehlt aber weiterhin.

Entwurf liegt vor, Koalitionspartner blockieren

Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hatte ihren Entwurf bereits einen Tag vor Ablauf der Frist am 7. Juni 2026 vorgelegt, nachdem sich die Sozialpartner zuvor nicht auf eine gemeinsame Linie einigen konnten. Laut Ministerium waren die Gespräche der Sozialpartner zu diesem Zeitpunkt bereits „weit fortgeschritten“, viele Punkte bereits geklärt. Ein Sprecher des Ressorts erklärte gegenüber der APA: „Jetzt geht es darum, die noch offenen Punkte mit den Koalitionspartnern zu klären. Auf deren Rückmeldung warten wir derzeit noch.“ Aus dem ÖVP-Parlamentsklub kam dazu lediglich der knappe Hinweis: „Die Sozialpartner sind hierzu im Austausch.“ Die NEOS verwiesen am Montag auf ihre bisherige Position: Sie befürchten durch eine Übererfüllung der EU-Vorgaben, das sogenannte „Gold-Plating“, zusätzliche Bürokratie und sprachen sich für eine Überarbeitung der Richtlinie im Rahmen eines „Stop-the-Clock“-Verfahrens auf EU-Ebene aus.

Grüne halten Bürokratie-Argument für vorgeschoben

Scharfe Kritik an dieser Position kommt von der grünen Frauensprecherin Meri Disoski: „Wer im Jahr 2026 bei digitalisierter Lohnverrechnung erzählt, dass Lohntransparenz an überbordender Bürokratie scheitert, der sucht keine Lösung, sondern eine Ausrede.“ Für sie zählt die Richtlinie zu den „wichtigsten frauen- und gleichstellungspolitischen Instrumenten“ der vergangenen Jahre. Sie verweist zudem darauf, dass Österreich nicht nur europarechtlich zur Umsetzung verpflichtet sei und ein Vertragsverletzungsverfahren riskiere, sondern auch eine der größten Lohnlücken im europäischen Vergleich aufweise. Laut aktuellen Eurostat-Zahlen für 2024 verdienen Frauen in Österreich bei den Brutto-Stundenlöhnen 17,6 Prozent weniger als Männer – ein größerer Abstand findet sich EU-weit nur in Estland und Tschechien, der EU-Schnitt liegt bei 11,1 Prozent. Disoski fordert deshalb, sich am „dänischen Modell“ zu orientieren, das bereits Unternehmen ab 35 Beschäftigten in die Pflicht nimmt – deutlich strenger als die EU-Richtlinie beziehungsweise Schumanns Entwurf, die erst bei 100 Mitarbeitern ansetzen. Das dänische Beispiel habe gezeigt, dass eine solche Regelung die Lohnlücke spürbar verringern könne, ohne die Profitabilität der Unternehmen zu beeinträchtigen.

FPÖ wirft Koalition Doppelmoral vor

Auch von der FPÖ kommt scharfe Kritik. Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch wirft den Koalitionsparteien vor, „nur nach außen hin die großen Kämpfer für Lohngerechtigkeit“ zu geben, während sie „echte Transparenz wie der sprichwörtliche Teufel das Weihwasser“ fürchteten. Sie fordert zusätzlich Transparenz auch im öffentlichen und halbstaatlichen Sektor.

Brüssel schließt Fristverlängerung aus

Die EU-Kommission selbst hält sich bei der Bewertung der österreichischen Verzögerung zurück. Eine Sprecherin der Brüsseler Behörde erklärte gegenüber der APA, der Umsetzungsprozess in den Mitgliedstaaten bleibe „dynamisch“, man bewerte die Situation derzeit noch. Ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren schloss sie nicht aus, wollte über dessen Eröffnung aber nicht spekulieren. Die von den NEOS geforderte Fristverlängerung im Rahmen eines „Stop-the-Clock“-Verfahrens hatte die zuständige EU-Kommissarin Hadja Lahbib bereits im Mai in Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage ausgeschlossen.

Österreich in guter – oder schlechter – Gesellschaft

Mit der verspäteten Umsetzung steht Österreich keineswegs allein da: Laut dem Europäischen Gewerkschaftsbund ETUC hielten von allen EU-Ländern lediglich die Slowakei, Italien und Litauen die ursprüngliche Frist tatsächlich ein – und das, obwohl den Mitgliedstaaten insgesamt drei Jahre Zeit zur Umsetzung eingeräumt worden waren. Im EU-Parlament hatten seinerzeit die österreichischen Abgeordneten von SPÖ, Grünen und NEOS für die Richtlinie gestimmt, jene von ÖVP und FPÖ enthielten sich. Im Rat der Mitgliedstaaten stimmte Österreich unter der damaligen türkis-grünen Regierung dafür.

Was die Richtlinie den Beschäftigten bringen soll

Inhaltlich räumt die Richtlinie Arbeitnehmern EU-weit das Recht ein, von ihrem Arbeitgeber Informationen über durchschnittliche Entgelte aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Position zu verlangen. Unternehmen müssen künftig bereits vor einem Bewerbungsgespräch das Eingangsgehalt bekanntgeben und dürfen Bewerber nicht mehr nach deren Gehalt in früheren Jobs fragen. Werden die Rechte auf gleiches Entgelt bei gleichwertiger Arbeit verletzt, haben Betroffene Anspruch auf vollständigen Schadenersatz, inklusive entgangener Boni und Sachleistungen – zudem soll bei entsprechenden Gerichtsverfahren künftig der Arbeitgeber die Beweislast tragen.

Ob und wann sich die Koalition auf einen gemeinsamen Gesetzestext einigt, bleibt angesichts der festgefahrenen Verhandlungen weiterhin offen.


Credits: BKA/Regina Aigner

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