YouTube-Video wird teuer: Hafenecker muss Gerstl 3.500 Euro zahlen

YouTube-Video wird teuer: Hafenecker muss Gerstl 3.500 Euro zahlen

Ein politischer Vorwurf auf einem YouTube-Kanal hat für FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker rechtliche Konsequenzen. Das Straflandesgericht Wien verurteilte ihn wegen übler Nachrede – nicht rechtskräftig.

Was im Video behauptet wurde

Wie der Standard als erstes berichtete, veröffentlichte Hafenecker auf seinem YouTube-Kanal „ChristianHafeneckerTV“ ein Video, in dem er dem ÖVP-Verfassungssprecher und Nationalratsabgeordneten Wolfgang Gerstl vorwarf, gegen ihn werde wegen Nötigung und Amtsmissbrauch ermittelt. Wie oe24 und sn.at berichteten, verurteilte Richter Stefan Romstorfer am Straflandesgericht Wien Hafenecker daraufhin wegen übler Nachrede nach dem Mediengesetz zu einer Entschädigung von 3.500 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Richter: Dieser Vorwurf stand nie im Raum

Die Begründung des Richters ist eindeutig. Wie der Standard berichtete, stellte Romstorfer fest, dass der Verdacht der Nötigung und des Amtsmissbrauchs gegen Gerstl schlicht nie im Raum gestanden habe. Tatsächlich wird gegen Gerstl laut Nationalratsbeschluss vom Dezember 2025 wegen eines anderen Vorwurfs ermittelt: Wie oe24 berichtete, soll er im Vorfeld der Wiener Landtagswahl 2025 unberechtigt Wähler kontaktiert haben, die Unterstützungserklärungen für die Liste „Fair“ abgegeben hatten – der Verdacht lautet auf Verletzung einer Geheimhaltungspflicht. Der Nationalrat lieferte Gerstl dafür im Dezember an die Justiz aus.

Geld geht an Blindenwohlfahrt – FPÖ kündigt Berufung an

Die 3.500 Euro Entschädigung sollen laut ÖVP an die Blindenwohlfahrt in Gerstls Bezirk Wien-Penzing gespendet werden. Hafenecker akzeptiert das Urteil nicht. Wie oe24 berichtete, erklärte er in einer Aussendung: „Gegen das heutige erstinstanzliche Urteil im Medienprozess werden wir jedenfalls Rechtsmittel anmelden.“ Gleichzeitig betonte Hafenecker, dass auch der abgeänderte Vorwurf – Geheimnisverrat statt Nötigung – die Sache nicht besser mache. Eine von Gerstl beantragte einstweilige Verfügung in einem Parallelverfahren sei zudem abgewiesen worden. Hafenecker forderte die ÖVP außerdem auf, Gerstl aus der Bundeswahlbehörde abzuberufen.

Nicht der einzige Medienprozess Hafeneckers

Wie der Standard berichtete, ist dies nicht Hafeneckers einziges laufendes Medienverfahren. Er hat auch ORF-Anchor Armin Wolf wegen des Satzes „Herr Hafenecker, das ist eine Lüge“ in einer ZiB2 geklagt – Wolf und der ORF sehen dieser Klage laut Standard „gelassen entgegen.“

Credits: APA

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