Weißmann klagt den „Falter“: Chat-Veröffentlichung eskaliert zur Medienschlacht

Weißmann klagt den „Falter“: Chat-Veröffentlichung eskaliert zur Medienschlacht

Der „Falter“ hat brisante Chat-Auszüge des gekündigten ORF-Generaldirektors veröffentlicht. Weißmanns Anwalt reagiert mit einer Unterlassungsklage – und droht noch weiteren Betroffenen mit rechtlichen Schritten.


Was der „Falter“ veröffentlicht hat

Am Montag, dem 21. April 2026, veröffentlichte die Wiener Wochenzeitung „Falter“ Chat-Auszüge zwischen dem früheren ORF-Generaldirektor Roland Weißmann und jener Mitarbeiterin, die ihm Fehlverhalten vorwirft. Die betroffene Frau hatte zuvor auch gegenüber der ZIB 2 ausgesagt und bezeichnete die Darstellung Weißmanns, wonach die Beziehung einvernehmlich und wechselseitig gewesen sei, laut nachrichten.at als „eindeutige Lüge“. Den Compliance-Bericht des ORF, der keine sexuelle Belästigung im rechtlichen Sinne feststellte, könne sie „gar nicht nachvollziehen.“

Wie nachrichten.at berichtete, entschied der „Falter“ nach langer Abwägung gemeinsam mit Medienanwältin Maria Windhager, die Chat-Inhalte zu veröffentlichen. Die Bilder wurden dabei nicht gezeigt, sondern nur beschrieben. Die Begründung: Das öffentliche Interesse überwiege den Schutz des Privatlebens, da Weißmann eine Person des öffentlichen Lebens sei und sich selbst zu dem Verhältnis geäußert habe.

Klenk: „Im öffentlichen Interesse“

„Falter“-Chefredakteur Florian Klenk verteidigte die Entscheidung laut oe24 gegenüber Ö1 unmissverständlich: „Es ist im öffentlichen Interesse zu wissen, ob Gebührengelder für einen ehemaligen ORF-General eingesetzt werden, der seiner Mitarbeiterin Dickpics und Chats schickt, in denen ganz eindeutig dokumentiert ist, dass er seine berufliche Stellung und seine privaten Gelüste verbindet.“

In einem ausführlichen Leitartikel auf der eigenen Plattform erläuterte Klenk zudem die rechtliche Grundlage: Laut der EGMR-Rechtsprechung im Fall „Axel Springer gegen Deutschland“ gelten für Personen des öffentlichen Lebens andere Maßstäbe. Der Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs nach §7 Mediengesetz greife nur dann, wenn kein überwiegendes öffentliches Interesse vorliege – das sei hier nicht der Fall.

Weißmanns Anwalt kündigt Unterlassungsklage an

Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten. Wie oe24 und heute.at berichteten, kündigte Weißmanns Anwalt Oliver Scherbaum über das Ö1-„Abendjournal“ eine Unterlassungsklage gegen den „Falter“ an. Darüber hinaus werde geprüft, ob auch gegen Personen vorgegangen wird, die sich mit Social-Media-Postings „am Shitstorm“ nach der Veröffentlichung beteiligt hätten.

ORF-Interimschefin: „Verstörend, inakzeptabel“

Interimistische ORF-Generaldirektorin Ingrid Thurnher kommentierte die veröffentlichten Inhalte laut nachrichten.at mit klaren Worten: Die Chatinhalte seien „verstörend, schockierend und inakzeptabel.“ Mit der Beendigung des Dienstverhältnisses von Weißmann habe man den richtigen Schritt gesetzt. Weißmann selbst hat angekündigt, seine Kündigung anzufechten – es geht dabei um Millionen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Credits: APA

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