Ein historisches Urteil, eine sofortige Gegenbewegung: Das US-Handelsgericht in New York erklärte Trumps pauschale Zehn-Prozent-Zölle für rechtswidrig. Noch am selben Tag setzte ein Berufungsgericht das Urteil vorläufig außer Kraft. Der juristische Kampf geht in die nächste Runde.
Das Urteil: Gesetz von 1974 nicht anwendbar
Wie Der Standard unter Berufung auf APA/dpa berichtet, entschied das US-Handelsgericht am Donnerstagabend mit zwei zu eins Stimmen: Die seit 24. Februar geltenden pauschalen Importzölle von zehn Prozent auf fast alle Einfuhren aus dem Ausland sind unzulässig. Grundlage der Klage waren mehrere Kleinunternehmen sowie US-Bundesstaaten.
Trump hatte die Zölle auf Paragraph 122 des Handelsgesetzes von 1974 gestützt — ein Instrument, das dem Präsidenten Zölle von bis zu 15 Prozent für maximal 150 Tage erlaubt, um schwerwiegende Zahlungsbilanzdefizite oder einen drohenden Dollarverlust abzuwenden. Das Gericht stellte fest: Für die von Trump angeführten Handelsdefizite ist dieses Gesetz schlicht nicht anwendbar.
Die Kläger hatten zudem argumentiert, die neuen Zölle seien ein Versuch, eine frühere Niederlage Trumps vor dem Obersten Gerichtshof zu umgehen: Der Supreme Court hatte bereits Trumps Zölle aus 2025 gekippt, die auf einem anderen Notstandsgesetz beruhten.
Berufungsgericht setzt Urteil sofort aus
Die Freude der Kläger währte kurz. Wie stol.it unter Berufung auf APA berichtet, setzte ein Berufungsgericht das Urteil noch am selben Tag vorläufig aus — Trumps Zölle gelten damit vorerst weiter. Es wird allgemein erwartet, dass die Trump-Regierung Berufung einlegt. Der Fall dürfte dann zum U.S. Court of Appeals for the Federal Circuit wandern — und könnte schließlich erneut den Supreme Court erreichen.
Weißes Haus reagiert mit scharfer Kritik
Die Reaktion aus Washington ließ keine Zweideutigkeit zu. Trumps Sprecherin Karoline Leavitt warf den Richtern des Handelsgerichts vor, sie hätten „schamlos ihre richterliche Macht missbraucht, um die Entscheidungsgewalt von Präsident Trump an sich zu reißen“, wie stol.it berichtet.
Was weiterhin gilt — und was nicht
Nicht von dem Urteil berührt sind laut oe24 die sektorspezifischen US-Zölle: Die 25-Prozent-Abgaben auf Autos, Stahl und Aluminium bleiben in Kraft. Ebenso laufen weiter die Zölle gegen Kanada, Mexiko und China, die Trump mit deren angeblicher Verantwortung für Fentanyl-Einfuhren begründet hatte. Und die Drohung mit 50-Prozent-Zöllen gegen die EU ab 9. Juli steht weiterhin im Raum — die Verhandlungen laufen noch.
Credits: APA
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