Ein im Juni angekündigtes Gesetz gegen missbräuchliche Klagen im Internet steckt fest. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) wartet weiterhin auf die Zustimmung des Koalitionspartners ÖVP – gleich in zwei zusammenhängenden Bereichen.
Das Grundproblem: Haftung für fremde Kommentare
Klagewellen gegen Social-Media-Nutzer sorgen seit Monaten für Aufregung: Aktuell können Nutzer für Kommentare Dritter unter ihren eigenen Postings haftbar gemacht werden. Kritiker orten hinter einigen dieser Klage-Fluten inzwischen ein regelrechtes Geschäftsmodell.
Der Gesetzesentwurf hängt in der Regierungskoordinierung
Sporrer hatte im Juni eine Neuregelung angekündigt, um dieser Praxis einen Riegel vorzuschieben, und einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Regierungskoordinierung geschickt. Seither stockt das Vorhaben allerdings. Was derzeit noch fehle, sei die Zustimmung der ÖVP, heißt es aus dem Justizministerium gegenüber oe24. Ziel bleibe weiterhin „ein ausgewogener Ausgleich zwischen effektivem Rechtsschutz gegen Hass im Netz und dem Schutz von Medieninhaber:innen vor missbräuchlichen Kostenfolgen“.
Erst Löschaufforderung, dann Konsequenzen
Sporrers Vorschlag sieht ein zweistufiges Verfahren vor: Seitenbetreiber, also etwa Social-Media-Nutzer, sollen zunächst aufgefordert werden, ein problematisches Posting zu löschen. Erst wenn dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird, sollen finanzielle Konsequenzen folgen.
Auch EU-Anti-SLAPP-Richtlinie verzögert sich
Parallel dazu hakt es auch bei einem zweiten, eng verwandten Thema: der Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie gegen sogenannte Einschüchterungsklagen. Österreich ist hier bereits säumig, die eigentliche Umsetzungsfrist ist längst abgelaufen. Auch hier soll es Vorbehalte der ÖVP geben – konkret, weil auch rein innerstaatliche Sachverhalte einbezogen werden sollen. Die ÖVP ortet darin ein „Gold Plating“, also ein Übererfüllen der eigentlichen EU-Vorgaben.
Sporrer: Beschränkung würde Gesetz „wirkungslos machen“
Diesem Einwand widerspricht Sporrer deutlich. „Den Schutz vor SLAPP-Klagen nur auf internationale Fälle zu beschränken, würde das Gesetz praktisch wirkungslos machen. Auch Organisationen wie der Presseclub Concordia berichten, dass die meisten Fälle rein innerstaatliche Klagen betreffen. Wir müssen kritische Medien und die Zivilgesellschaft vor Einschüchterung effektiv schützen“, so die Ministerin gegenüber oe24. Aus ihrem Ressort heißt es zudem, es sei laut Expertinnen und Experten verfassungsrechtlich geboten, in- und ausländische Fälle rechtlich gleich zu behandeln.
ÖVP schweigt zur Anfrage, verweist auf Klarnamenpflicht
Eine oe24-Anfrage an das Büro des ÖVP-Regierungskoordinators Alexander Pröll blieb zunächst unbeantwortet. Bereits im Juni hatte Pröll zum Thema Online-Kommentare allerdings grundsätzliche Zweifel geäußert, ob eine reine Änderung der Haftungsregeln die Verantwortung tatsächlich dorthin verlagere, wo sie eigentlich liege. „Solange Täter im Schutz der Anonymität agieren können, bleibt jede Reform Stückwerk“, so Pröll damals – und sprach sich damit erneut für eine Klarnamenpflicht im Netz aus.
Zwei ungelöste Baustellen
Damit stehen sich in der Koalition derzeit zwei unterschiedliche Lösungsansätze gegenüber: Während Sporrer auf eine gezielte Reform der Haftungsregeln für Kommentare sowie einen möglichst umfassenden Schutz vor Einschüchterungsklagen setzt, bevorzugt die ÖVP offenbar einen grundsätzlicheren Ansatz über eine Klarnamenpflicht. Solange sich beide Seiten nicht einigen, bleiben sowohl die geplante Klagen-Reform als auch die überfällige Umsetzung der EU-Richtlinie blockiert.
Credits: Florian Schrötter, BKA
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