Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) hat beim Europa-Forum Wachau eine der brisantesten Forderungen seiner bisherigen Amtszeit gestellt: Die Europäische Menschenrechtskonvention müsse so neu ausgelegt werden, dass Abschiebungen nicht länger daran scheitern. Eine Aussage, die innerhalb der Koalition bereits einmal zum Krach geführt hat.
Stockers Kernthese: Sicherheit vor Privatleben von Straftätern
Wie nachrichten.at und ORF.at unter Berufung auf Stockers Rede beim Europa-Forum Wachau berichten, setzt der Kanzler einen klaren Schwerpunkt: Eine „zeitgemäße Auslegung“ der EMRK müsse es ermöglichen, Abschiebungen von Menschen ohne Aufenthaltsrecht sowie von straffällig gewordenen Personen konsequenter durchzuführen. Sein zentraler Satz laut vol.at: „Es darf nicht sein, dass das Privat- und Familienleben straffällig gewordener Personen sowie jener ohne Aufenthaltsrecht über nationalen Sicherheitsinteressen steht.“
Konkret geht es um Artikel 8 der EMRK, der das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens schützt. Europäische Gerichte – allen voran der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg – nutzen diesen Artikel regelmäßig, um Abschiebungen zu blockieren, wenn Betroffene familiäre Bindungen im jeweiligen Land nachweisen können. Genau das will Stocker durch eine geänderte Auslegung aufbrechen.
Kein Neuland – aber neuer Druck
Der Vorstoß ist nicht das erste Mal, dass Stocker in diese Richtung geht. Wie meinbezirk.at berichtet, hatte er im Mai 2025 einen offenen Brief zur EMRK-Auslegung unterzeichnet – ohne Absprache mit den Koalitionspartnern SPÖ und NEOS. Das löste damals einen handfesten Koalitionskrach aus. SPÖ-Vizekanzler Andreas Babler stellte laut exxtra24.at klar: „Die Auslegung der Menschenrechtskonvention durch den EGMR hat sich bewährt. Ein Abrücken von diesen bewährten Mechanismen lehnen wir ab.“ NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger hatte das Rütteln an der EMRK durch die ÖVP zu Oppositionszeiten als politisch unseriös bezeichnet.
Ob Stockers erneuter Vorstoß beim Wachau-Forum zu neuen Spannungen innerhalb der Koalition führt, war zunächst offen – Reaktionen von SPÖ und NEOS lagen zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch nicht vor.
Europäischer Kontext: Österreich nicht allein
Wie exxpress.at festhält, steht Österreich mit dieser Forderung in Europa nicht allein. Mehrere Regierungen – darunter die Niederlande, Dänemark und Schweden – haben in den vergangenen Jahren ähnliche Forderungen nach einer Neuauslegung oder Reform der EMRK gestellt, bislang jedoch ohne Ergebnis. Eine Änderung der Konvention selbst würde die Zustimmung aller 46 Mitgliedstaaten des Europarats erfordern – ein faktisch kaum realisierbares Szenario. Was realistisch bleibt, ist eine veränderte Auslegungspraxis durch nationale Gerichte oder eine andere Gewichtung durch den EGMR selbst.
Credits: APA
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